Universitätsklinikum Münster – Rahmenverträge 2021 – R06 Fliesen-, Platten-, Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-R06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster – Rahmenverträge 2021 – R06 Fliesen-, Platten-, Estricharbeiten
Rahmenverträge 2021
2021-R06 Fliesen-, Platten-, Estricharbeiten.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Für die Bauunterhaltungsarbeiten an den Gebäuden des Universitätsklinikums Münster schreibt die Vergabestelle einen Rahmenvertrag „Fliesen-, Platten-, Estricharbeiten“ aus. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten häufig vorkommende Arbeiten, die dann in Einzelaufträgen näher definiert und abgerufen werden. Die Einrichtungen und Gebäude des UKM (Universitätsklinikum Münster) sind in dem beiliegenden Lageplan aufgeführt und befinden sich hauptsächlich in dem von den folgenden öffentlichen Straßen eingefassten Bereich:
— Albert-Schweitzer-Straße,
— Rishon-le-Zion-Ring,
— Robert-Koch-Straße,
— Vesaliusweg,
— Niels-Stensen-Straße,
— Tondernstraße,
— Schmeddingstraße.
Weitere Institute befinden sich an der Von-Esmarch-Straße und dem Horstmarer Landweg. Außerdem sollen die Liegenschaften der UKM MHS in Borghorst und Emsdetten Leistungen aus dem Rahmenvertrag abrufen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe P. A. M. Fliesen GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYNQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.