Erweiterung Gymnasium An der Hönne – Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: ISM-02 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: +49 2373 / 903-10360
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Gymnasium An der Hönne – Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Der Städtische Immobilienservice Menden (ISM) plant den Erweiterungsbau des Gymnasiums „An der Hönne“ in Menden, der auf der zur Zeit asphaltierten Fläche des Bolzplatzes, neben der Sporthalle errichtet/angebaut werden soll.
Das neue dreigeschossige Gebäude ist nicht unterkellert und erstreckt sich in etwa über einen Grundriss von 70 m x 30 m und hat eine maximale Höhe von 15 m. Die nördliche Gebäudeseite grenzt im Erdgeschoss an die bestehende Sporthalle an. Das Grundstück wird im Osten von der Walramstraße, und im Westen von dem Fluss „Hönne“ begrenzt. An der Südseite grenzt das Grundstück an die Wohnbebauung bzw. an die öffentliche Parkplatzfläche.
Die Tragkonstruktion des Anbaues besteht aus Streifenfundamenten, Einzelfundamente, Stahlbetonsohle, massiven Außenwänden und Stahlbetondecken. Das Haupt-Dach ist als Flachdach ausgebildet, wobei in der Mitte ein Entwässerungsgraben angeordnet ist. Der Aufenthaltsbereich ist nur eingeschossig und wird mit einem Flachdach geplant. Weiterhin befindet sich zur Achse 2 ein kleiner eingeschossiger Annex in runder Form, ebenfalls mit einem Flachdach. Das Treppenhaus erhält ein erhöhtes, gebogenes Metall-Pultdach.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die notwendigen Dachabdichtungsarbeiten und Klempnerarbeiten für die Abdichtung des Fachdaches des Schulanbaus.
Walramstraße 2-6
68706 Menden
Dachabdichtungsarbeiten und Klempnerarbeiten für die Abdichtung eines Flachdaches eines Schulanbaus.
— ca. 1 300 m2 Flachdachabdichtung als Warmdach mit Polymerbitumenschweissbahn, mehrlagig,
— ca. 100 m2 Holzbauarbeiten für ein Dachtragwerk, ca. 200 m Attikaabdeckung Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: E28995568
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.