RV LVR-Schülerbeförderung 2021 Teil 5/5, Regionallos Region Mitte (Köln) Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
RV LVR-Schülerbeförderung 2021 Teil 5/5, Regionallos Region Mitte (Köln)
Im Rahmen der Schülerbeförderung wird für den LVR die tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zur LVR-Anna-Freund Schule als Regionallos vergeben. Details sowie die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Beförderungsplan.
LVR-Anna-Freud Schule
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (Sekundarstufe I und II)
Alter Militärring 96
50933 Köln
Im Rahmen der Schülerbeförderung wird für den LVR die tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zur LVR-Anna-Freud-Schule vergeben. Details zu den Wohnorten, der Anzahl der zu befördernden Kindern sowie die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Beförderungsplan.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Regionallinie des LVR. Eine Regionallinie führt die Schülerbeförderung für die Kinder eines regional festgelegten Gebietes durch. Dieses Regionallos ist zuständig für die Beförderung zwischen der LVR-Anna-Freud-Schule und dem Internat „Dietrich-Bonhoeffer-Haus“, Hermann-Löns-Str. 40-42 in 50354 Hürth. Die Organisation des Fahrdienstes obliegt dabei dem Unternehmen nach Maßgabe der folgenden Vorgaben:
— Der Einsatz der Fahrzeuge und die Aufteilung der Schulkinder auf diese Fahrzeuge werden vom Auftragnehmer eigenständig geplant und festgelegt. Hierbei sollte die Wirtschaftlichkeit sowie die optimale Fahrzeugauslastung berücksichtigt werden,
— die tägliche Fahrzeit von 3 Stunden für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I darf nicht überschritten werden. Personenbezogene individuelle Fahrzeitbeschränkungen, die vom Auftraggeber vorgegeben werden, sind zu berücksichtigen,
— Sofern vom Auftraggeber mitgeteilt, sind individuelle Hilfsmittel im Fahrzeug mitzunehmen, sofern sie ordnungsgemäß gesichert werden können,
— der Auftraggeber informiert unverzüglich über Veränderungen wie Umzüge, Neu- und Abmeldungen von Kindern. Das Unternehmen reagiert flexibel auf die Änderungen und setzt diese innerhalb des Zuständigkeitsbereiches selbstständig um,
— das Unternehmen verpflichtet sich, zusätzlich benötigte Fahrzeuge nach Rücksprache mit dem LVR innerhalb von 2 Wochen einzusetzen,
— die Vergütung erfolgt in Form von Tagespauschalpreisen je Fahrzeug. Sollte der Einsatz von mehr oder weniger Fahrzeugen erforderlich sein, wird der Tagespauschalpreis entsprechend der Angaben im Preisangebot angepasst.
Die Fahrten erfolgen täglich ab montagmittags bis freitagmorgens. Da Montagmorgen und Freitagmittag keine Fahrten stattfinden, wird von durchschnittlich 4 Fahrtagen ausgegangen (Montag nur Rück, Di. - Do. Hin und Rück, Freitag nur Hin.). Für die Vertragslaufzeit ergibt sich somit ein Schätzwert von 455 Fahrtagen für die Mindest-Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber 1-malig mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung für das Schuljahr 2024 / 2025 — die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.12.2023.
Die im Angebot eingetragenen Preise müssen durch den Auftragnehmer entsprechend kalkuliert werden. Weitere Informationen zu Preisanpassungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Vertrag zur Schülerbeförderung.
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopie der Gewerbeanmeldung
— Angabe des Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 (Angabe p. a.), bitte füllen Sie hierfür den „Vordruck Bietereignung“ aus,
— Nachweis über das Bestehen oder den Neu-Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, bitte füllen Sie hierfür den Vordruck Bietereignung aus.
— Dem Angebot ist mindestens eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre ist, beizufügen (wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht für den LVR im Bereich der Schülerbeförderung tätig waren). Die Angaben sollten hinsichtlich Art und Umfang als Referenz für die ausgeschriebene Leistung geeignet sein. Bitte füllen Sie hierfür den „Vordruck Bietereignung“ aus,
— Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019. Bitte füllen Sie hierfür den „Vordruck Bietereignung“ aus,
— Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister (wenn vorhanden),
— Kopie der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (wenn Vorhanden), bitte füllen Sie hierfür ebenfalls den „Vordruck Bietereignung“ aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.