1/DLII5/LI009_Technische Betriebsführung, Instandhaltung von tech. Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen in den Liegenschaften der „Enhanced Forward Presence Battlegroup“ am Standort RUKLA, Litauen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002081466-BAIUDBw EinsInfra
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII5/LI009_Technische Betriebsführung, Instandhaltung von tech. Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen in den Liegenschaften der „Enhanced Forward Presence Battlegroup“ am Standort RUKLA, Litauen
Technische Betriebsführung, Instandhaltung von tech. Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen in den Liegenschaften der „Enhanced Forward Presence Battlegroup“ am Standort RUKLA, Litauen.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Den Gesamtumfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Anlagen „LI009_04_Anlage 1_Leistungsbeschreibung“ sowie „LI009_05_Anlage 2_Preis- und Produktblatt“.
Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag dreimal, jeweils um ein Jahr, bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, hier: 26.5.2021)
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe/zum Nachweis der Zuverlässigkeit,
— Eigenerklärung Personal.
— Nachweise des eingesetzten Fachpersonals erfolgt erst nach Zuschlagserteilung.
Zur Leistungserbringung ist durch den Auftragnehmer eine Übernahme der relevanten Leistungsbereiche gemäß Ziffer 3.2.1 der Leistungsbeschreibung erforderlich. Die Übergabe erfolgt in der Woche ab dem 26.7.2021. Der Auftragnehmer stellt sich somit darauf ein, sein Personal von diesem Datum an vor Ort einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]