Planungsleistungen für den Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring in Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-018-VmT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring in Essen
Gesucht wird ein Auftragnehmer (Generalplaner), der Planungsleistungen der nachstehenden Leistungsbilder erbringt:
— Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
— Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. HOAI,
— Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI,
— sowie weitere (besondere) Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Planung umfasst den Um-/Ausbau eines vierarmigen, innerstädtischen Knotenpunktes mit umfangreichen Änderungen des Straßenverlaufs.
45279 Essen
(Ausführliche Beschreibung, s. a. Vorhabenbeschreibung)
1. Individualverkehr
Die Durchstreckung der Rodenseelstraße und die Verknüpfung der beiden Einmündungen Rodenseelstraße und Sachsenring an die Bochumer Landstraße zu einem einzelnen vierarmigen Knotenpunkt führt zu umfangreichen Änderungen des Straßenverlaufs, vor allem in der Rodenseelstraße. Diese knickt zukünftig von Norden kommend nicht mehr an dem Knoten mit der Straße Im Haferfeld nach Westen ab, sondern verläuft geradlinig zur Bochumer Landstraße. Die Einmündung in die Bochumer Landstraße liegt zukünftig etwa 70 m weiter östlich.
Auch die Linienführung der Straße Sachsenring wird angepasst. Die Einmündung in die Bochumer Landstraße liegt künftig ca. 30 m weiter westlich, sodass die Straße unmittelbar auf das neue Ende der Rodenseelstraße führt. Die Querschnittsaufteilung wird an die zukünftigen Belange angepasst. So entsteht eine signalisierte Zufahrtmöglichkeit zum neugeplanten Einkaufszentrum mit entsprechenden Abbiegefahrstreifen sowie beidseitigen Radfahrstreifen.
2. Öffentlicher Personennahverkehr
Die sich im Plangebiet befindliche Bushaltestelle Zweibachegge soll im Zuge der Maßnahme in beiden Fahrtrichtungen näher an das Einkaufszentrum verlegt und barrierefrei ausgebaut werden. Da sich durch die Verlegung der Haltestellen in östliche Richtung der heute schon große Haltestellenabstand zur nächsten Haltestelle Märkische Straße nochmal vergrößert, ist vorgesehen, eine weitere Haltestelle für beide Fahrtrichtungen auf der Bochumer Landstraße einzurichten. Diese würden vor den Häusern 309/311 und 320/322 am Knotenpunkt Dammstraße als Buskap angeordnet und barrierefrei ausgebaut werden.
Für die neu geschaffenen Haltestellen entfallen zusätzlich zu der Umbaumaßnahme im Knotenpunkt im Bereich der Dammstraße 3 Parkplätze je Fahrtrichtung.
3. Radverkehr
Um den Radverkehr in Essen weiter zu stärken und auch das Ergänzungsnetz der Stadt Essen weiter auszubauen, werden auf der Bochumer Landstraße, der Rodenseelstraße und der Straße Sachsenring Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,10 m eingeplant. Zu den neben den Radfahrstreifen vorhandenen Parkstreifen werden zusätzlich 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten.
4. Seitenräume (Gehwege, Stellplätze, Grünflächen)
Die Gehwege der Rodenseelstraße sowie der nördliche Gehweg der Bochumer Landstraße sind in einer Breite von 2,50 m geplant. Der südliche Gehweg der Bochumer Landstraße sowie die Gehwege des Sachsenrings werden in einer Breite von 3,00 m ausgebaut.
In der Rodenseelstraße werden neue Parkplätze geschaffen. Auf der westlichen Seite entstehen sieben neue Stellplätze mittels eines Längsparkstreifens und auf der östlichen neun weitere Schrägstellplätze.
Auf der Bochumer Landstraße entfallen neun Parkplätze, die heute im Bereich des neugeplanten Knotenpunkts liegen. Weitere 14 Stellplätze werden lagemäßig angepasst, bleiben aber erhalten.
Zusätzlich zu den neuen Parkplätzen entstehen auch neue Flächen bzw. Beete für Bäume und andere Bepflanzungen. Durch die weitreichenden Umbaumaßnahmen ist es notwendig, sämtliche im Straßenraum liegenden Bäume sowie die Flächen mit waldähnlichem Charakter zu roden.
Im Plangebiet sind 30 neue Standorte für Bäume vorgesehen und im Lageplan, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingetragen.
5. Signalanlagen
Der neu entwickelte Knotenpunkt erfordert einen Neubau der Lichtsignalanlage. Auch die Signalprogramme werden an die neue Geometrie und die Verkehrsbelastung angepasst.
Zusätzlich zu der Signalanlage des Knotenpunktes wird eine neue Signalanlage als Teilknoten im Sachsenring eingerichtet. Dieser regelt die gesicherte Ein- und Ausfahrt in das/aus dem Einkaufszentrum.
Durch die Größe des neuen Knotenpunktes, das erwartete Verkehrsaufkommen und die Notwendigkeit, die Signalisierung an Folgeanlagen anzupassen, wird es voraussichtlich keine feste Umlaufzeit geben. Der Knotenpunkt wird vollständig verkehrsabhängig gesteuert. Es ist vorgesehen, den ÖPNV zu beschleunigen und hierbei zur Berücksichtigung der neuen bzw. Folgehaltestellen auch die Steuerung der angrenzenden Anlagen in Richtung Steele anzupassen.
6. Ver- und Entsorgungsmaßnahmen
Im Zuge der Maßnahme sind die Umlegung vorhandener Abwasserkanäle und Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke Essen sowie weiterer Versorgungsunternehmen notwendig. Zudem ist der Neubau von insgesamt ca. 190 m Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung notwendig (Planungsleistungen Ingenieurbauwerke). Die Gesamtstrecke teilt sich in 2 Abschnitte auf, etwa 160 m entfallen auf den Bereich der neugeplanten Rodenseelstraße und die weiteren 30 m sind im nördlichen Bereich des Sachsenrings notwendig.
7. Baugrundertüchtigungen
In dem Baugebiet ist mit erheblichen bergbaulichen Einwirkungen zu rechnen. Zudem ist mit kontaminiertem Boden zu rechnen, der gegebenenfalls entsorgt werden muss.
8. Sonstiges
Die Koordinierung und Abstimmung mit sämtlichen am Projekt fachlich Beteiligten im Zuge der Planung sind im Leistungsumfang enthalten. Dazu gehören beispielsweise betroffene Versorgungsträger sowie andere Fachämter der Stadt Essen.
Zudem gehört die Koordination, das Durchführen und Protokollieren aller Abstimmungs- und Arbeitsgespräche zum Leistungsumfang.
Vor Abschluss der Leistungsphase 3 sind die Pläne der Stadt Essen zur Verfügung zu stellen. Anhand dieser Pläne soll ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden um die Verkehrssicherheit bei Straßenplanungen stärker zu berücksichtigen. Das Sicherheitsaudit wird durch die Stadt Essen an einen externen Auditor vergeben.
Alle Baugrenzen sind an das bestehende Straßennetz anzuschließen. Insbesondere für die Straßen Hellweg und die alte Rodenseelstraße sind funktionelle Lösungen zu entwickeln.
Es ist vorgesehen die Maßnahme bis Ende 2024 fertigzustellen. Der Rahmenterminplan der Stadt Essen ist den Anlagen angefügt.
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung. Das Ende des Leistungszeitraums orientiert sich an der Bauzeit. Die Fertigstellung der Bauleistungen ist spätestens für den 31.12.2024 geplant. Der hiermit zu vergebende Vertrag endet jedoch erst nach erfolgter Vorlage, Prüfung und Anerkennung der Schlussrechnung.
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als fünf Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Unter den geeigneten Bewerbern wählt die Auftraggeberin anhand folgender Kriterien aus:
1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) (Eigenerklärungsformular 6),
2. Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den Planungsbereichen Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) (Eigenerklärungsformular 7),
3. Honorarzone und Investitionsvolumen (nur im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen) der Referenzaufträge (Eigenerklärungsformulare 9, 10 und 11).
Die vorgenannten Kriterien werden anhand einer Bewertungsmatrix, die den Vergabeunterlagen beiliegt, bewertet.
Leistungsphase 8 in den jeweiligen Leistungsbildern, örtliche Bauüberwachung, Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators in der Ausführungsphase.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor der Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Eigenerklärungsformulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister, Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1),
2. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigen Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bewerbergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, § 124 Abs. 1 GWB, der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlusssgründe und denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Eigenerklärungsformular 3)
Hinweis: Maßnahmen des Bewerebers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärungsformular 4),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Eigenerklärungsformular 13),
6. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Eigenerklärungsformular 14).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärungsformular 5),
2. Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) (Eigenerklärungsformular 6).
1. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssumme pro Versicherungsfall aufweisen: Für Personen- und Sachschäden je [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden je [Betrag gelöscht] EUR.
2. Der Umsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) muss folgende Mindestvorgaben erfüllen:
— Gesamtumsatz: Hier muss ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto im Jahresmittel erreicht sein.
Hinweis zu Ziff. 1 und 2: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft als solcher bzw. getrennt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten allgemein und die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den Bereichen Planung von Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und im Bereich Sicherheits- und Gesundheitskoordination jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) (Eigenerklärungsformular 7),
2. Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit (Eigenerklärungsformular 8),
3. Eigenerklärung zu den Referenzen über die Objektplanung von Verkehrsanlagen (innerstädtische Hauptverkehrsstraße mit höhengleichem Knotenpunkt), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 9),
4. Eigenerklärung zu den Referenzen über die Objektplanung von Ingenieurbauwerken (Regenwasserkanal), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 10),
5. Eigenerklärung zu den Referenzen über Planungsleistungen aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung (Beleuchtung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 11),
Hinweis zu Ziffer 3-5: Eine Mehrfachnennung von Referenzen ist jeweils möglich.
6. Eigenerklärung darüber, dass über die notwendige technische Ausstattung verfügt wird (Eigenerklärungsformular 12).
Hinweis:
Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen in den Eigenerklärungsformularen 9, 10, 11 ist davon abhängig, welche Leistungsphasen des abgefragten Leistungsbildes von den einzelnen Referenzen abgedeckt werden. Die angeführten Leistungsphasen müssen nicht zwingend durch ein und dieselbe Referenz abgedeckt werden. Es ist ausreichend, wenn die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen des jeweils abgefragten Leistungsbildes von den vorgelegten Referenzen umfasst ist. Bei den Referenzen ist anzugeben, welche Lph. durch diese nachgewiesen werden sollen.
Beispiel: Es werden je 2 Referenzen für die Lph. 3, 5, 6 und 8 gefordert. Die Eignung kann mit mindestens 2 Referenzen (die alle geforderten Lph. abdecken) und maximal acht Referenzen (2 Referenzen der Lph. 3 + 2 Referenzen der Lph. 5 usw.) nachgewiesen werden.
Folgende Mindeststandards werden zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert:
1. Mindestens 2 und maximal acht Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung von Straßenverkehrsanlagen (innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit mindestens einem höhengleichen Knotenpunkt)
— Die Referenzbauwerke müssen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone (HZ) II eingestuft sein,
— Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 des abgefragten Leistungsbildes (Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— Jede der vorgelegten Referenzen zu Anlagen des Straßenverkehrs muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 3 Mio. EUR netto betreffen (Bei Mischprojekten ist der Anteil Straßenverkehr maßgeblich.),
— Der Abschluss der zeitlich letzten Lph., zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
2. Zur Planung von Ingenieurbauwerken (Regenwasserkanal) müssen mindestens eine und maximal 4 Referenzen zur vorgelegt werden.
— Die Referenzbauwerke müssen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— Die Referenzbauwerke müssen mind. in der HZ I eingestuft sein,
— Die Referenzaufträge müssen für den Straßenverkehr mind. die Lph. 2 oder 3, 5, 6 und 8 (Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— Der Abschluss der zeitlich letzten Lph., zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
3. Es muss mindestens eine und maximal 2 Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen aus dem Bereich der Technische Ausrüstung (Beleuchtung) vorgelegt werden.
— Die Referenzbauwerke müssen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— Die Referenzbauwerke müssen mind. in der HZ I eingestuft sein,
— Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 6 und 8 des abgefragten Leistungsbildes (Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— Der Abschluss der zeitlich letzten Lph., zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Hinweis zu Ziff. 1-3: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetze des jeweiligen Landes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL 2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Bachelorabschluss nicht ausreichend ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechende/mehrere entsprechende Ingenieur/e benennen. Eine konkrete Benennung muss jedoch erst mit Angebotsabgabe erfolgen, da die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals u. a. Gegenstand der Angebotswertung sein wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen.
3. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise bzw. der Bewertungsmatrix zur Eignungsprüfung (s. Vergabeunterlagen).
4. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
5. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 19.5.2021, 10.00 Uhr (Eingang!) elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss. Der rechtzeitige Upload der Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des Bewerbers.
6. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
7. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
8. Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Macht die Auftraggeberin nicht von der ihrerseits vorbehaltenen Möglichkeit Gebrauch, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, werden mit den 3 Bestbietern Verhandlungsgespräche geführt. Auf deren Grundlage werden die 3 Bestbieter aufgefordert, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben.
9. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRV9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]