Stadt Brakel - Erweiterung des Gewerbegebietes Brakel — West — Riesel Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDTHS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brakel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Brakel - Erweiterung des Gewerbegebietes Brakel — West — Riesel
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung - Ingenieurbauwerke Kanalisationsanlagen (§§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung,
— Objektplanung - Ingenieurbauwerke Wasserversorgungsanlagen (§§ 41 ff. HO-AI), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung,
— Objektplanung - Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistungen,
— Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI, 1.4.4, Leistungsphasen 1 — 4,
— Bauvermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI. 1.4.7, Leistungsphasen 1 — 4,
— Wasserrechtsanträge.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie die planungsbegleitende Vermessung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Für den gesamten Kreis Höxter und damit für alle 10 Kommunen ist ein gemeinsames Wirtschaftsflächenkonzept erstellt worden. Hiermit besteht für den Kreis Höxter und für die jeweiligen Kommunen ein wichtiger Baustein zur weiteren Ausrichtung der zukünftigen Gewerbe- und Industriegebietsflächen.
Im Konzept werden nicht nur die jeweiligen kommunalen Erweiterungsflächen betrachtet, sondern insbesondere auch unter dem Aspekt der interkommunalen Zusammenarbeit zusammengefasst. Hierbei wurde beachtet, dass es sich vorrangig um Flächenerweiterungen bereits vorhandener ASB- bzw. GIB-Flächen handelt, die gegenüber möglich Standortausweisungen im Freiraum zu priorisieren sind.
Für die Stadt Brakel wurde auf dieser konzeptionellen Grundlage ein zusätzlicher Flächenbedarf für die nächsten 20 Jahre von ca. 17,7 ha prognostiziert. Durch die zentrale Lage im Kreisgebiet am Kreuzungspunkt der beiden Haupterschließungsstraßen B 64 und B 252 liegen in der unmittelbaren Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz positive Entwicklungspotentiale für gewerbliche und industrielle Nutzungen. Ebenfalls bestehen an diesem Standort weitere Chancen und Möglichkeiten einer späteren interkommunalen Zusammenarbeit.
Als frei ungebundene Reserven im GIB wurde im genannten Wirtschaftsflächenkonzept (2017) für das Stadtgebiet Brakel ein geringer Anteil von nur 8,5 % identifiziert. Die letzten freien städtischen Flächen (rd. 5 500 qm bzw. 4.400 qm) der bisherigen Bauabschnitte 1 und 2 im Gewerbegebiet Brakel-West / Riesel sind in den Jahren 2017 und 2018 veräußert worden. Weitere Flächenpotentiale im Gewerbegebiet „Königsfeld“ sind aufgrund der abgeschlossenen Lage und Entwicklung nicht realisierbar.
Somit liegen aktuell und in Bezug auf zukünftige Anforderungen für das Stadtgebiet Brakel keine ausreichenden Entwicklungs- und Industriebetriebe vor. Auf entsprechende Flächengesuche und -anfragen kann derzeit nicht adäquat mit den erforderlichen Grundstücksflächen und -angeboten reagiert werden.
Die Zielsetzungen einer Erweiterung des Gewerbegebiets Brakel-West / Riesel bestehen sowohl für Neuansiedlungen, als auch für die Erweiterung bestehender Unternehmen, in der Sicherung des Flächenangebotes für Gewerbe- und Industriebetriebe. Zudem ist die direkte Anbindung und Inanspruchnahme der bereits verkehrsgünstig gelegenen und gut erschlossenen Flächen des bestehenden Gewerbegebiets ein zentraler Vorteil für diesen Erweiterungsstandort. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Sicherung und der Ausbau von Arbeitsplätzen sowie die Bereitstellung und Erfüllung struktureller und versorgungsrelevanter Voraussetzungen für die gewerbliche Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Zur Erfüllung dieser Ziele eignet sich das Entwicklungspotential des Standortes Brakel-West / Riesel daher vor allem in Bezug auf die Erschließungsgunst für die örtliche und interkommunale Anbindung und Fortentwicklung sowie die Erweiterungsmöglichkei-ten von Flächen im nördlichen Bereich.
Neben den erforderlichen Flächenankäufen für die Erweiterung erfolgen in den Bauabschnitten 4 und 5 die Errichtung und Herstellung der Kanalisationsanlagen für Regen- und Schmutzwasser und zur Niederschlagswasserbehandlung /- rückhaltung sowie die Wasserleitungsarbeiten. Ebenfalls sind Baustraßen, Löschwasserbehälter, Straßenbeleuchtung und der Straßenendausbau in der Erweiterung inklusive Anbindungsstraßen an die Zufahrt zur B 252 zu berücksichtigen. Im Bauabschnitt 4 ist zudem als Grundlage für die Gesamterweiterung die Errichtung eines Schmutzwasserpumpwerkes sowie der Druckrohrleitungen geplant. Die weiteren Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die Gesamtherstellungskosten werden auf rund [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. 20 % BNK) geschätzt:
4. Bauabschnitt: rund [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. 20 % BNK),
5. Bauabschnitt: rund [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. 20 % BNK).
Zeitliche Durchführung des Vorhabens
4. Bauabschnitt:
Beginn: April 2021 Beendigung: Frühjahr 2022
5. Bauabschnitt:
Beginn: im Anschluss (Frühjahr 2022) Beendigung: Frühjahr 2023.
Die Erweiterung des Gewerbegebiets wird mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Bestimmungen des Fördermittelbescheids sind bei der Umsetzung des Projekts zwingend zu beachten. Das Projekt muss auf Grund der Fördermittelbestimmungen bis zum 31.10.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie die planungsbegleitende Vermessung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDTHS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland