Planungsleistungen Affenhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0286
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47058
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 203 / 604-3645
Fax: +49 203 / 604-4903645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zoo-duisburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://einkaufsportal.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Affenhaus
Planung des Neubaus bzw. Umbaus des Affenhauses mit einem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen von maximal 10,5 Mio. brutto. EUR. Hierbei soll ein zugweiser Neubau bzw. Umbau des vorhandenen Gebäudes (z. B. in 2 Bauabschnitten) gemäß Säugetiergutachten und den gesetzlichen Haltungsvorgaben realisiert werden. Wirtschaftliche Aspekte, wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, sind ebenso geforderte Kriterien bei der Umsetzung, wie auch die Neuausrichtung des Affenhauses mit zeitgemäßen Erkundungs- und Informationsbereichen, die zukünftig zu einem nachhaltigen Erlebnis für die Besucher führen sollen.
Zoo Duisburg gGmbH
Mülheimer Straße 273
47058 Duisburg
Planungsleistungen.
1. Nach näherer Maßgabe der Vorhabenbeschreibung beauftragt der AG den AN mit folgenden Leistungen, wobei die nachfolgenden Bezugnahmen auf die Leistungsbilder der HOAI nicht allein zur Honorarermittlung, sondern auch zur Konkretisierung der auftragnehmerseitigen Leistungspflichten dienen. Die genannten Grundleistungen des genannten Leistungsbildes sind werkvertragliche Teilerfolge der beauftragten Leistungen. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt stufenweise.
Grundleistungen Stufe 1:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes der technischen Ausrüstung gemäß § 55 und Anlage 15.1 HOAI für die Anlagen-gruppen 1-5 sowie 8 des § 53 Abs. 2 HOAI.
Der AN schuldet pro beauftragter Leistungsphase alle zur Erreichung des Planungserfolges erforderlichen Leistungen unter Berücksichtigung des von ihm vorgelegten Umsetzungskonzepts. Sie sind durch das vereinbarte Honorar abgegolten, d. h. sie werden nicht zusätzlich vergütet.
2. Der AG ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den AN auch mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zur Realisierung der in diesem Vertrag und der Anlage 1 beschriebenen Maßnahme zu beauftragen. Auch insoweit dient die nachfolgende Bezugnahme auf Leistungsbilder der HOAI nicht allein zur Honorarermittlung, sondern auch zur Konkretisierung der auftragnehmerseitigen Leistungspflichten Die genannten Grundleistungen der genannten Leistungsbil-der sind werkvertragliche Teilerfolge der beauftragten Leistungen.
Grundleistungen Stufe 2:
— Grundleistungen der Leistungsphase 4 des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphase 4 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphase 4 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphase 4 des Leistungsbildes der technischen Ausrüstung gemäß § 55 und Anlage 15.1 HOAI für die Anlagengruppen 1-5 sopwie 8 des § 53 Abs. 2 HOAI.
Grundleistungen Stufe 3:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 5-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes der technischen Ausrüstung gemäß § 55 und Anlage 15.1 HOAI für die Anlagengruppen 1-5 sowie 8 des § 53 Abs. 2 HOAI.
Der AG kann Weiterbeauftragungen auch auf einzelne Leistungsbilder und einzelne Leistungsphasen beschränken. Die Beauftragung von weiteren Leistungen kann auch in mehreren Teilabrufen erfolgen.
Der AN hat den AG rechtzeitig auf die Erforderlichkeit der Beauftragung weiterer Leistungen zur Vermeidung von Planungs- und Bauverzögerungen hinzuweisen. Der AN wird von der Verpflichtung zur Erbringung weiterer Leistungen aus der Stufe 2 bzw. 3 befreit, wenn zwischen dem Abschluss der zuletzt beauftragten Leistungsphase und der Anschlussbeauftragung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. Als Abschluss der Leistungsphase 2 gilt dabei hier die Erteilung der Baugenehmigung.
Auch bezüglich der weiter beauftragten Leistungen schuldet der AN pro beauftragte Leistungsphase alle zur Erreichung des Planungserfolges erforderlichen Leistungen. Sie sind durch das vereinbarte Honorar abgegolten, d. h. sie werden nicht zusätzlich vergütet.
3. Der AG ist ferner berechtigt, nicht aber verpflichtet, den AN mit zusätzlichen Planungsleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens zu beauftragen, insbesondere mit:
— besonderen Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
— folgenden Fachplanungsleistungen:
—— Brandschutz, Brandschutzkonzept,
—— Barrierefreiheitskonzept gem. DIN 18040,
—— Schallschutz,
—— Wärmeschutz,
—— Akustik,
—— Lüftungskonzept,
—— Lichtplanung.
4. Klarstellend wird festgehalten, dass sämtliche Regelungen dieses Vertrages auch für nachträgliche Beauftragungen gelten. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Sollte der AN nicht mit der Durchführung weiterer Leistungen beauftragt werden, so kann er hieraus keine Rechte geltend machen. Der AN ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom AG übertragen werden, und den AN so zu stellen, als sei er von vornherein im letztlich abgerufenen Umfang beauftragt worden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kemper Steiner & Partner Architekten. + Stadtplaner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44791
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ksp-architekten.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYYQL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]