Grüne Umweltachse Hamm-Werries: Nicht offener stbl.-freiraumpl. Realisierungswettbewerb zur Vergabe von städtebaulichen Planungsleistungen und Planungsleistungen f. Freianlagen und Verkehrsanlagen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.scheuvens-wachten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.scheuvens-wachten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grüne Umweltachse Hamm-Werries: Nicht offener stbl.-freiraumpl. Realisierungswettbewerb zur Vergabe von städtebaulichen Planungsleistungen und Planungsleistungen f. Freianlagen und Verkehrsanlagen
Die Stadt Hamm hat für den Stadtteil Werries ein umfangreiches Integriertes Staädtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. In den Handlungsfeldern Stadtbild und Zentrumsfunktion, Wohnen und Quartiere, Grün- und Freiraum, Mobilität und Verkehr wurden die Defizite und Entwicklungsoptionen des Stadtteils aufgearbeitet. Das zentrale und wichtigste der Schlüsselprojekte ist die Aufwertung der Achse zwischen Maximilianpark und Kanal. Die Aufwertung dieser Achse soll einen positiven Entwicklungsschub für den Stadtteil bewirken und ist auch in Verbindung mit der Internationalen Gartenausstellung Ruhrgebiet 2027 zu sehen.
Auf der Grundlage des ISEKS soll nun im Rahmen dieses Wettbewerbs für die „Grüne Umweltachse“ zwischen dem Maximilianpark und dem Datteln-Hamm-Kanal ein städtebaulich-freiraumplanerisches Gesamtkonzept erarbeitet werden. Entlang dieser Achse soll für die ca. 17,5 ha große Wettbewerbsfläche eine attraktive Wege- und Freiraumverbindung unter Einbeziehung der angrenzenden Räume und Funktionen entwickelt werden. Dabei geht es geht es einerseits um eine Gesamtkonzeption, auch für Flächen, die erst mittel- bis langfristig einer neuen Nutzung zugeführt werden können als auch um Entwürfe für kurzfristig realisierbare Vorhaben. Mit dem Wettbewerb sollen daher neben einer Gesamtkonzeption umsetzungsfähige freiraumplanerische Entwürfe zur Neugestaltung und zum Umbau dieses Bereichs gefunden werden.
Weitere Beauftragung:
Für die Realisierung der Freianlagen ist seitens der Stadt Hamm ein Abruf der LPH 2-9 § 39 HOAI (Honorarzone IV gem. §§ 39 und 40 HOAI) und für Verkehrsanlagen ein Abruf der LPH 2-9 § 47 HOAI (Honorarzone II oder III gem. §§ 47 und 48 HOAI) vorgesehen. Dies erfolgt jeweils stufenweise. Dies gilt für die Bereiche, die langfristig in städtischem Eigentum verbleiben sollen, wie Grün- und Freiflächen oder andere infrastrukturelle Einrichtungen. Zusätzlich wird die Stadt Hamm eine städtebauliche Überarbeitung/Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfes mittels der Erarbeitung einer vertieften Planung in Form eines Rahmenplans nach den Vorgaben des Preisgerichtes und den Anforderungen der Ausloberin für Entwicklungsflächen (ca. 4ha) beauftragen.
Bei der Umsetzung des Projektes ist nach §8.2 RPW 2013 einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Falle der Umsetzung der Realisierungsbereiche verpflichtet sich daher die Ausloberin, dem Rat der Stadt Hamm vorzuschlagen, einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und der Ergebnisse aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen (Freianlagen gem. § 39 HOAI stufenweise LPH 2-9 (Honorarzone IV gem. §§ 39 und 40 HOAI, Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI stufenweise (Honorarzone II oder III gem. §§ 47 und 48 HOAI)); Rahmenplan) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit allen Preisträgern gem. den Vorgaben der VgV in Verhandlung treten. Zur Zulassung zum VgV-Verhandlungsverfahren muss durch die Preisträger der Nachweis (ggf. durch Eignungsleihe) Umbau oder Neugestaltung einer innerstädtischen Verkehrsanlage (Baukosten mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto) durch eine Referenz erbracht werden.
Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird hierbei mit 50 % berücksichtigt werden. Die Kriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt. Eine Überarbeitung des prämierten Wettbewerbsentwurfs ist dabei nicht vorgesehen.
Weitere Angaben in Anlage 1 „Bewerbungsbogen“ Zwingend beachten!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb (RPW 2013) ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Bewerbungsunterlagen werden am Tag d. Veröffentlichung im EU-Amtsblatt unter www.scheuvens-wachten.de bereitgestellt. Die Bewerbung ist unterschrieben als Ausdruck einzureichen. Maßgeblich ist d. fristgerechte schriftliche Eingang bei: scheuvens+wachten plus, Friedenstr. 18, 44139 Dortmund, Kennwort „Grüne Umweltachse Hamm-Werries”
Rückfragen: [removed]
Antworten unter www.scheuvens-wachten.de
Für d. fristgerechten Eingang d. schriftlichen Bewerbung ist d. Bewerbende verantwortlich: Submission!
D) Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen u. Stadtplaner/innen. Die Zahl d. Wettbewerbsteilnehmenden ist insg. auf 12 beschränkt. 3 Teilnehmende davon werden gesetzt. Erfüllen mehr als 9 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen gut, wählt d. Ausloberschaft durch Losentscheidung d. Teilnehmenden am Wettbewerb aus.
Ausschlusskriterien:
1.1. fristgerechter vollständiger Eingang d. Bewerbung,
1.2. Vorliegen Bewerbererklärung,
1.3. Vorliegen Erklärung Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend),
1.4. Vorliegen Erklärung Eignungsleiher (falls zutreffend).
Eigenerklärungen:
2.1 zu Ausschlusskriterien gem. §§ 123 u. 124 GWB,
2.2 zum Ausschluss von Doppelbewerbungen,
2.3 Einwilligungserklärung für Teilnehmende nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO,
2.4 zur Anerkennung d. Auslobungsbedingungen, Bestätigung d. Teilnahme im Falle d. Aufforderung, wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Angaben.
Nachweise von:
3.1 Berufsstand (Mindestanforderung: Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in),
3.2 Berufshaftpflichtdeckung (Mindestanforderung: 1 Mio. EUR Pers-, 1 Mio. EUR sonstige Schäden (Sach-, Vermögensschäden), 2-fach Max. je Versicherungsjahr; erforderlich ist Bestätigung eines in d. EU oder EWR zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherers, dass eine entsprechende Versicherung entweder bereits besteht (z.B. durch Vorlage d. Versicherungsscheins in Kopie) oder im Auftragsfalle entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird,
3.3 Eintragung im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren ausländischen Register, falls zutreffend.
Auswahlkriterien:
4.1 Referenzen Landschaftsarchitektur:
Bewerbergemeinschaften müssen mind. 2 Referenzprojekte Landschaftsarchitektur einreichen.
Mindestanforderungen (Ausschluss) für jedes einzelne Referenzprojekt:
M1) vollständig ausgefüllter Referenzbogen,
M2) Belege durch Bilder u. Beschreibung (1xA3),
M3) Landschaftsarchitektur: vollständige Bearbeitung LPH 2-5 (§39 HOAI),
M4) Landschaftsarchitektur: mind. HZ IV,
M5) Referenzprojekt Landschaftsarchitektur ist mind. „Gestaltung öffentlich zugänglicher Freiflächen“.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in früherem Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine schriftliche Bestätigung d. ehem. Arbeitgebers vorliegt.
Gewertet werden nur Referenzen Landschaftsarchitektur, die alle zu M1 bis M5 genannten Mindestanforderungen erfüllen.
4.2 Referenzen Stadtplanung:
Bewerbergemeinschaften müssen mind. 2 Referenzprojekte Stadtplanung einreichen.
Mindestanforderungen (Ausschluss) für jedes einzelne Referenzprojekt:
M6) vollständig ausgefüllter Referenzbogen,
M7) Belege durch Bilder u. Beschreibung (1 x A3),
M8) Referenzprojekt Stadtplanung ist mind. „innerstädtischer Rahmenplan oder vergleichbares“.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in früherem Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine schriftliche Bestätigung d. ehem. Arbeitgebers vorliegt.
Gewertet werden nur Referenzen Stadtplanung, die alle zu M6 bis M8 genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Andere als die in d. Bewerbungsformularen verlangten Erklärungen, Informationen u. Anlagen werden nicht berücksichtigt.
Keine Rückgabe d. Bewerbungsunterlagen, kein Anspruch auf Kostenerstattung
Weitere Angaben in Anlage 1 „Bewerbungsbogen“ zwingend beachten!!
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekt/innen und Stadtplaner/innen sowie an Einzelbewerber/innen, die über beide Berufsqualifikationen verfügen..
Weitere Angaben in Anlage 1 „Bewerbungsbogen“ zwingend beachten!
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien im Wettbewerb:
— Einbindung in die stadträumliche Situation,
— Qualität der städtebaulichen Gesamtkonzeption,
— Qualität der Freiraumgestaltung,
— Nutzungsqualitäten,
— Barrierefreiheit,
— Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption,
— Wirtschaftlichkeit.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Zuschlagskriterien im anschliessenden Verhandlungsverfahren:
Die Ausloberin wird im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit allen Preisträgern gem. den Vorgaben der VgV in Verhandlung treten.
Zudem muss zur Zulassung zum VgV-Verhandlungsverfahren durch die Preisträger der Nachweis (ggf. durch Eignungsleihe) „Umbau oder Neugestaltung einer innerstädtischen Verkehrsanlage“ (Baukosten mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto) durch eine Referenz erbracht werden.
Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird hierbei mit 50 % berücksichtigt werden. Die Kriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt. Eine Überarbeitung des prämierten Wettbewerbsentwurfs ist dabei nicht vorgesehen.
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis der HOAI sowie dem Merkblatt 51 der AKBW ermittelt worden.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 125.000 € (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19 %) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen.
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Für Anerkennungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen
Des Preisträgers bis zur Höhe des zürkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Dies gilt nicht für den Teil Rahmenplan. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere zusätzliche Angaben und Informationen finden Sie in Anlage 1 „Bewerbungsbogen“. Diese ist wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsbekanntmachung und zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland