Rahmenvereinbarung über die Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.14 - 99101/20/VV: 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Rahmenvereinbarung über die Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für die angeschlossenen Bundesbehörden.
Beratungs- und Vermittlungsleistungen
Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten sind bundesweit zu erbringen und richten sich an die Bedürfnisse der Beschäftigten bzw. der zu betreuenden Person.
Los 1 beinhaltet die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von Kindern sowie pflege- und unterstützungsbedürftigen Angehörigen der Beschäftigten der angeschlossenen Bedarfsträgerinnen bundesweit (Familienservice). Hierzu zählen die nachstehenden Leistungen:
— Errichtung und Bereitstellung einer Hotline
— Modul 1 — Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Regelbetreuung,
— Modul 2 — Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst,
— Modul 3 — Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Ferienbetreuung,
— Modul 4 — Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst,
— Modul 5 — Allgemeine Beratung zur Betreuung von pflege- und unterstützungsbedürftigen Angehörigen,
— Online-Portal,
— Vermittlung einer Kinderbetreuung bei Tagungen oder Veranstaltungen,
— Kinderbetreuung bei Tagungen oder Veranstaltungen,
— Weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen,
— Dokumentation anonymisierte Statistik,
— Implementierungsgespräch,
— Jahresgespräch,
— Kundenbefragung.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt [Betrag gelöscht] EUR/netto.
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber sind:
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Post und Telekommunikation,
— Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
— Die Autobahn GmbH des Bundes,
— Bundespatentgericht,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.,
— Robert Koch-Institut,
— Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.,
— Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder,
— Alexander von Humboldt Stiftung.
Vorträge und Seminare im Kontext der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Die Fortbildungs- und Informationsangebote sind bundesweit zu erbringen.
Los 2 beinhaltet Fortbildungs- und Informationsangebote im Kontext der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Hierunter fallen die nachstehenden Leistungen:
— Vorträge,
— Online-Vorträge,
— Workshops,
— Online-Seminare,
— Infostand,
— Kundenbefragung.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt [Betrag gelöscht] EUR/netto.
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber sind:
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Post und Telekommunikation,
— Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
— Die Autobahn GmbH des Bundes,
— Bundespatentgericht,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.,
— Robert Koch-Institut,
— Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.,
— Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder,
— Alexander von Humboldt Stiftung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen pro Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung — gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
— Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 1 angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— eine der einzutragenden die Dienstleistungsaufträge betrifft die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von Kindern,
—— eine der einzutragenden die Dienstleistungsaufträge betrifft die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von pflege- und unterstützungsbedürftigen Angehörigen,
—— einer der einzutragenden Dienstleistungsaufträge beinhaltet einen Referenzkunden mit mindestens 5 000 Mitarbeitenden,
— Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 2 angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— die Dienstleistungsaufträge betreffen die Erbringung von Fortbildungs- und Informationsangeboten im Kontext der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf,
—— einer der einzutragenden Dienstleistungsaufträge beinhaltet einen Referenzkunden mit mindestens 5 000 Mitarbeitenden,
— Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden,
— Für die Referenzen ist die Vorlage „05_Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz),
— Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.