Konzessionsvertrag für die Einrichtung und den Betrieb einer Übertragungsanlage für Brandmeldungen im Ennepe-Ruhr-Kreis
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]2005/2007
Fax: [removed]/2005/2007
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag für die Einrichtung und den Betrieb einer Übertragungsanlage für Brandmeldungen im Ennepe-Ruhr-Kreis
Vergabe von Konzessionsleistungen über 10 Jahre für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Ennepe-Ruhr-Kreis
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreisgebiet Ennepe-Ruhr-Kreis:
— vorgesehener Vertragsbeginn: 2. Quartal 2021,
— Umfang: 335 Übertragungseinheiten.
- Kriterium: Angebotskosten für Teilnehmeraufschaltung: 75 %
- Kriterium: Kostenanteil für die Konzessionsgeber: 25 %
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien mit Zuordnung zu den Losen:
Kriterium:
1. Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung 75 %,
2. Kostenanteil für den Auftraggeber 25 %.
Die Angebotskosten werden mit 1000 Punkten bewertet.
Zu 1.:Das niedrigste Angebot erhält 75 % mit der max. Punktzahl von 750 Punkten. Angebote mit höheren Geboten erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum niedrigsten Angebot.
Zu 2.: Das höchste Angebot erhält 25 % mit der max. Punktzahl von 250 Punkten. Angebote mit niedrigeren Geboten erhalten einen Punkteabzug entsprechend der Abweichung zum höchsten Angebot.
Die Bewertung erfolgt losweise.
Ennepe-Ruhr-Kreis
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreisgebiet Ennepe-Ruhr-Kreis:
— vorgesehener Vertragsbeginn: 2. Quartal 2021,
— Umfang: 170 Übertragungseinheiten.
- Kriterium: Angebotskosten für Teilnehmeraufschaltung: 75 %
- Kriterium: Kostenanteil für den Konzessionsgeber: 25%
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien mit Zuordnung zu den Losen:
Kriterium:
1. Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung 75 %,
2. Kostenanteil für den Auftraggeber 25 % Die Angebotskosten werden mit 1 000 Punkten bewertet.
Zu 1.: Das niedrigste Angebot erhält 75 % mit der max. Punktzahl von 750 Punkten. Angebote mit höheren Geboten erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum niedrigsten Angebot.
Zu 2.: Das höchste Angebot erhält 25 % mit der max. Punktzahl von 250 Punkten. Angebote mit niedrigeren Geboten erhalten einen Punkteabzug entsprechend der Abweichung zum höchsten Angebot.
Die Bewertung erfolgt losweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Konzession zur Einrichtung und zum Betrieb einer Übertragungsanlage für Brandmeldeanlagen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde als zweistufiges europaweites Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb mit Angebotslegung) entsprechend der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) durchgeführt. Die Auswahl des Bieters und dessen Beauftragung erfolgte in einem Verfahren, das an die Regelungen der VgV angelehnt ist, soweit für Einzelaspekte keine von diesen Regeln abweichenden Vorgaben festgelegt wurden.
Der Konzessionsgeber hat sich vorbehalten, bereits auf das erste Angebot ohne Verhandlung den Zuschlag zu erteilen.
Der Zuschlag wurde nach den vorgegeben Zuschlagskriterien erteilt.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.