Pilotprojekt 1 Tropenhalle — Biltzschutz / Fundamenterder
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle — Biltzschutz / Fundamenterder
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Blitzschutz- und Erdungsanlage des Pilotprojekts 1 — Tropenhalle im Allwetterzoo Münster.
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Blitzschutz- und Erdungsanlage des Pilotprojekts 1 — Tropenhalle im Allwetterzoo Münster Folgende Arbeiten sind zu erbringen:
— Ringerder,
— Fundamenterder,
— Einbringen von Rundleitern in den Betonfertigteilstützen mit Erdungsfestpunkt,
— Verbindung vom Fundamenterder mit den Betonfertigteilstützen,
— Anbindung der Fassade
Die Bewehrung muss nach DIN angebunden werden.
— Blitzschutzanlage.
Der Blitzschutz des gesamten Gebäudes wird entsprechend DIN/VD E 0185 hergerichtet. Nach Einstufung durch eine Risikoanalyse wird eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III ausgeführt. Die Anlage besteht aus Ring- und Fundamenterder einschl. der Ableitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pilotprojekt 1 Tropenhalle — Blitzschutz 7 Fundamenterder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senden
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48308
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
3) Weil der Allwetterzoo Münster kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 GWB ist, wendet er die Vorschriften der §§ 97ff. GWB freiwillig an. Durch eine freiwillige Anwendung des Vergaberechts wird allerdings nicht die Zuständigkeit der Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren gem. §§ 160ff. GWB begründet. Die nachfolgende Angabe einer Vergabekammer betrifft nur Vergabeverfahren im gesetzlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.