Bundesstadt Bonn, Lieferung von Weißkalkhydrat für Kläranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2020-1517
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Lieferung von Weißkalkhydrat für Kläranlagen
Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid Ca(OH2) nach DIN EN 12518 (Klasse 1, Qualität 1/ A, Typ 2).
Kläranlage Bonn Salierweg 7 53117 Bonn,
Kläranlage Bad Godesberg Martin Luther King Str. 31 53175 Bonn,
Kläranlage Duisdorf Weidenpeschweg 53123 Bonn
Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid Ca(OH2) nach DIN EN 12518 (Klasse 1, Qualität 1/ A, Typ 2) für Kläranlagen Bonn, Teillieferungen auf Abruf in Silofahrzeugen, Gesamtmenge ca. 5 000 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Berufsregister – Eintragung (UVgO) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein,
— Eigenerklärung über das nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB (Formular 521) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ca. 2 Jahre
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Einzureichende Unterlagen:
— aktuelles Prüfzeugnis nach DIN EN 12518:2014 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch-Weißkalk für das angebotene Produkt Weißkalkhydrat,
— Produktdatenblatt (technisches Merkblatt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): des angebotenen Produkts,
— EU-Sicherheitsdatenblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): des angebotenen Produkts,
— Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYDA3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de