Schülerspezialverkehr ab Schuljahr 2021/2022 – Teil 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 17623-20-II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf-Sieglar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr ab Schuljahr 2021/2022 – Teil 2
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Bussen sollen ab Beginn des Schuljahres 2021/2022 schultäglich (montags bis freitags) Schülerinnen und Schüler aus dem links- und rechtsrheinischen Kreisgebiet sowie aus Bonn zu den Standorten der jeweiligen Förderschulen befördert werden.
Rudolf-Dreikurs-Schule (Windeck-Herchen), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Rudolf-Dreikurs-Schule (Windeck-Herchen) und zurück.
Für einen Übergangszeitraum ist die Rudolf-Dreikurs-Schule am Standort in Eitorf anzufahren. Für weitere Einzelheiten wird insoweit auf die losbezogene Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg), Bediengebiet Siegburg + Nord + Ost + Süd
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Siegburg + Nord + Ost + Süd zur Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg), Bediengebiet Niederkassel + Troisdorf
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Niederkassel + Troisdorf zur Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Richard-Schirrmann-Schule (Siegburg), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Richard-Schirrmann-Schule (Siegburg) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)), Bediengebiet Hennef-Nord
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Hennef-Nord zur Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)), Bediengebiet Hennef-Süd
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Hennef-Süd zur Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Siegburg
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Siegburg zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Hennef (Sieg)
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Hennef (Sieg) zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Sankt Augustin
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Sankt Augustin zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Königswinter + Bad Honnef
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Königswinter + Bad Honnef zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Troisdorf
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Troisdorf zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Lohmar
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Lohmar zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Bonn
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Bonn zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Schule am Rotter See (Troisdorf), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Schule am Rotter See (Troisdorf) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis, Rollstuhlbus
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) mit Rollstuhlbussen aus dem Bediengebiet rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass Unternehmen über eine gültige personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. eine gültige beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftslandes (Betriebssitz des Unternehmens) verfügt, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
Auf Verlangen des Auftraggebers gesondert vorzulegen:
— Kopie der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung (ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache).
Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“,
2) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in 2018, 2019 und 2020 beschäftigen Mitarbeiter insgesamt sowie zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in 2018, 2019 und 2020 beschäftigten Berufskraftfahrer unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“,
3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wobei der Versicherungsschutz je Schadensfall mindestens folgende Deckungssummen umfassen muss: für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. EUR; für Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR, wobei eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen bereits bestehen oder unverzüglich nach Auftragserteilung abgeschlossen bzw. ein bestehender Versicherungsvertrag entsprechend angepasst werden muss und die Versicherung für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten werden muss, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
Siehe zuvor.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Benennung mindestens eines Referenzprojektes über die Durchführung von gewerblicher Personenbeförderung mit einer Mindestvertragsdauer von 3 Jahren, wobei nur Referenzprojekte gelten, die mindestens den Zeitraum von März 2018 bis einschließlich März 2021 abdecken, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
Siehe zuvor.
Siehe Vergabeunterlagen.
Es finden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden Leistungen/Lose erneut ausgeschrieben, die bereits Gegenstand eines offenen Verfahrens waren, jedoch nicht vergeben werden konnten, weil keine Angebote eingegangen waren, die den Bedingungen entsprachen und/oder kein wirtschaftliches Angebot erzielt wurde.
Da die Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr trotz der durch die erforderlich gewordene Neuausschreibung eingetretenen Verzögerung zwingend pünktlich ab dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 sichergestellt werden müssen und dabei den Unternehmen ein ausreichender Zeitraum zur Vorbereitung der Leistungserbringung, insbesondere für die Beschaffung von ausschreibungskonformen Fahrzeugen in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie, eingeräumt werden muss, ist die Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 2 VgV nicht möglich. Vielmehr ist die Frist aufgrund des vorliegenden Falls der hinreichend begründeten Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV wie vorgesehen zu verkürzen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2026 (bei Vertragsende nach regulärer Laufzeit) bis Frühjahr 2029 (bei Vertragsende nach Ausschöpfung aller Verlängerungsoptionen)
Bietergemeinschaften sind nach Maßgabe von § 43 Abs. 2 VgV im Verfahren zugelassen, wenn und soweit der Zusammenschluss der beteiligten Unternehmen nicht zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs (§ 1 GWB) führt. Mitglieder einer Bietergemeinschaft können allerdings nur solche Unternehmen sein, die a) selbst über eine gültige personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. über eine gültige beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftslandes sowie b) über eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Ziffer III.1.2) dieser Bekanntmachung geforderten Höhe verfügen. Sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen außerdem keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB erfüllen. Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot als Bietergemeinschaft einreichen, haben dies mit dem Angebot offen zu legen. Hierzu ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben; das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ ist dem Angebot als Scan oder Fotodatei beizufügen. Zusätzlich ist zu beachten, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied das vom Auftraggeber bereitgestellte Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB“ sowie die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Eigenerklärung zum Fuhrpark“ separat auszufüllen hat. Nicht geschäftsführende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dabei auf der letzten Seite des jeweiligen Formularblatts am Ende den Namen des Erklärenden anzugeben. Eine Unterschrift ist insoweit nicht erforderlich; es genügt vielmehr die Namensnennung in Textform. Inhaltlich können sich die Bietergemeinschaftsmitglieder im Hinblick auf die Anforderungen an die berufliche und technische Leistungsfähigkeit, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit Ausnahme der Betriebshaftpflichtversicherung) sowie die Fahrzeugkapazitäten ergänzen. Auf gesonderte Nachfrage des Auftraggebers ist jedoch vor Zuschlagserteilung zu erläutern, wie die Leistungen durch die Bietergemeinschaftsmitglieder im Einzelnen abgewickelt werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall vorab weiß, welches Unternehmen welche vertraglichen Leistungen im Einzelfall mit welchen technischen und personellen Mitteln erbringen wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDY82
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.