Erweiterung Schule Rodenbeck, Minden – Fachplanung Technische Ausrüstung HLKS Referenznummer der Bekanntmachung: 190 2021 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Schule Rodenbeck, Minden – Fachplanung Technische Ausrüstung HLKS
Der Kreis Minden-Lübbecke beabsichtigt die Stammschule der Schule Rodenbeck an der Wilhelm-Tell-Straße in Minden baulich zu erweitern und ggfs. zu überarbeiten. Ziele sind, die derzeit bestehenden Teilstandorte der Schule am Standpunkt Wilhelm-Tell-Straße zusammenzuführen, um den zusätzlich notwendig gewordenen Platzbedarf gemäß eines Ergebnisberichtes zur pädagogischen Raumbedarfsplanung umzusetzen. Grundlage für die zu erbringenden Planungen ist die vorliegende pädagogische Raumbedarfsplanung des „Entwicklungsbüro Bildung schulhorizonte“.
Für dieses Projekt werden die Leistung der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen Nr. 1, 2, 3 und 8 nach §§ 53 Abs. 2 HOAI: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation, LPH 1 bis 3 nach § 55 HOAI, jeweils optional die LPH 4, 5, 6, 7, 8 und 9 sowie besondere Leistungen ausgeschrieben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stammschule der Schule Rodenbeck an der Wilhelm-Tell-Straße soll baulich erweitert und ggfs. überarbeitet werden mit dem Ziel, die derzeit bestehenden 2 Standorte zusammenzuführen und zusätzliche Räume zu schaffen, die den aktuellen pädagogischen Anforderungen entsprechen (z. B. Ausgabemensa). Grundlage für die zu erbringenden Planungen ist die vorliegende pädagogische Raumbedarfsplanung des „Entwicklungsbüro Bildung schulhorizonte“. Das Schulgebäude und die Sporthalle müssen an ihrem derzeitigen Standort erhalten bleiben. Eine aktuell vorhandene Containeranlage entfällt nach der Erweiterung des Schulgebäudes. Der Pavillon kann versetzt bzw. ersetzt werden. Der Sportplatz kann bei Bedarf innerhalb des Geländes verlegt werden. Sämtliche Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 551 der Stadt Minden – insbesondere Baugrenzen und Höhenvorgaben – sind einzuhalten. Nach den derzeitigen – noch unverbindlichen Ermittlungen – geht der Kreis Minden-Lübbecke davon aus, dass die Bauaufgabe einen Umfang von ca. 1 070 m2 Nutzungsfläche (NUF) für den Erweiterungsbau haben wird. Der Bestand umfasst ca. 1 322,27 m2 Netto-Raumfläche (NRF) (inkl. Innenhof und Fahrradständer)
Der Kreis Minden-Lübbecke legt insbesondere Wert auf Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit sowie Raumakustik. Eine Zertifizierung nach nationalen oder internationalen Normen wird angestrebt.
Für die Planung der Beheizung ist neben dem Bestandsgebäude auch die Sporthalle in Augenschein zu nehmen und es sind Vorschläge zu einem Einzel- oder Gesamtkonzept zu erarbeiten.
Während der Bauphase muss der Schulbetrieb komplett aufrechterhalten werden. Aus Kostengründen und unter dem Aspekt des laufenden Schulbetriebs erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, den Bestand in möglichst geringem Umfang zu verändern.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-3, jeweils optional die Leistungsphasen 4, 5, 6,7, 8 und 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI. Als besondere Leistungen werden ausgeschrieben die Bestandsaufnahme, das Fortschreiben der Ausführungspläne, das Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches und die Aufbereitung der Daten für die CAFM-Software Imsware.
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 und 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 bzw. 9, der Bestandsaufnahme, dem Fortschreiben der Ausführungspläne, dem Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs, der Aufbereitung der Daten für die CAFM-Software Imsware und en für die BNB-Zertifizierung (Nachhaltiges Bauen) erforderlichen Leistungen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistungsphasen gar nicht (z. B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Bewerber haben durch Eigenerklärungen nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Ingenieur haben.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung belegen.
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigem Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU-Nr. L255, Seite 22) entspricht.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
c) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Handelt es sich bei dem Bewerber bzw. den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft um eine juristische Person, oHG, KG oder eine Partnergesellschaft, so ist der Bewerbung ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen.
1. Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
2. Umsatz in den Kalenderjahren 2018 bis 2020.
Für die Nachweise der Erfüllung der Eignungskriterien genügen Eigenerklärungen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Zu 1.: Bewerber haben durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und für mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Mängel müssen ausdrücklich mitversichert sein. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Zu 2.: Bewerber müssen einen Gesamtumsatz in den Jahren 2018 bis 2020 von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto in dem ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung erwirtschaftet haben.
1. Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung der letzten 8 Jahre,
2. Anzahl beschäftigter Angestellter und Anzahl Führungskräfte in den Jahren 2018 bis 2020.
Für die Nachweise der Erfüllung der Eignungskriterien genügen Eigenerklärungen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Zu Ziff. 1: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen, bei denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Leistungen der Leistungsphasen 2-8 i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 2-8 HOAI erbracht hat. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten 8 Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein. Jedes Referenzprojekt muss anrechenbare Kosten für die geplanten Anlagengruppen i. S. v. § 54 HOAI von insgesamt mind. [Betrag gelöscht] EUR aufweisen. Mit den Referenzen muss die erfolgreiche Bearbeitung aller ausgeschriebenen Anlagengruppen (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation) nachgewiesen werden. Sofern 2 Referenzen dafür nicht ausreichen, können entsprechend mehr Referenzen eingereicht werden. Jede Referenz muss mindestens 3 der ausgeschrieben Anlagengruppen umfassen und jede ausgeschriebene Anlagengruppe muss mindestens einmal vertreten sein. Zudem muss für jede Referenz als Anlage eine DIN A4-Seite mit der Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen beigefügt werden.
Zu Ziff. 2: Bewerber müssen in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils mindestens 1 Ingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte, MSR) und einen weiteren Mitarbeiter beschäftigt haben, der über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/Master/Bacelor/Bauingenieur Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte, MSR) oder einen Techniker/Meister mit einer Ausbildung mit vorgenannter Fachrichtung verfügt.
s.o. III.1.1)
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVGG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
Für alle Referenzen sind Beschreibungen des jeweiligen Projekts und der erbrachten Leistungen (1 DIN A4-Seite) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die mit der Projektleitung und der Bauüberwachung beauftragten Personen müssen über eine abgeschlossene einschlägige technische Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH o. FH; Bachelor/Master) und eine Baustellenpraxis von mindestens 5 Jahren verfügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514110
Fax: [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.