Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0610-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG
Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG bei einem international tätigen CRR-Kreditinstitut.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG bei einem international tätigen CRR-Kreditinstitut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle für die Prüfung eingesetzten Prüfer/innen (inklusive der Prüfungsleitung bzw. der stellvertretenden Prüfungsleitung) verfügen über fundierte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die Compliance-Funktion und der diesbezüglichen Regelungen in der Del. VO (EU) 2017/565 sowie der MaComp.
Alle für die Prüfung eingesetzten Prüfer/innen (inklusive der Prüfungsleitung bzw. der stellvertretenden Prüfungsleitung) verfügen über Sprachkenntnisse, die ausreichen, um den Prüfungsgegenstand in englischer Sprache bearbeiten zu können. Sie müssen in der Lage sein, Interviews und Gespräche in englischer Sprache zu führen sowie Unterlagen auszuwerten, die in englischer Sprache verfasst sind.
Die Prüfungsleitung und die stellvertretende Prüfungsleitung, und somit mindestens zwei der eingesetzten Personen, verfügen über eine mindestens fünfjährige Erfahrung bei der Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des 6. Abschnitts WpHG a. F. und des 11. Abschnitts WpHG n. F. bei international ausgerichteten CRR-Kreditinstituten in ihrer Eigenschaft als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, deren Geschäftstätigkeiten im Investment Banking und im Geschäftsbereich Markets sowie Private Wealth Management und Asset Management liegen.
Die Prüfungsleitung und die stellvertretende Prüfungsleitung geben mindestens zwei der von Ihnen in den vorgenannten Geschäftsbereichen durchgeführten Prüfungen bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Wertpapierdienstleistungen an ausländischen Standorten aus den Jahren 2016 bis 2021 als Referenzen an und benennen dabei jeweils den Namen des Institutes und den Prüfungszeitraum und beschreiben kurz die Prüfungsinhalte und Schwerpunkte der Prüfung. Hinsichtlich dieser Prüfungen wird auf einen Zeitraum von fünf Jahren angestellt, damit keine unnötige Einschränkung des Bieterkreises erfolgt. Dabei können die angegebenen Prüfungen sowohl im europäischen Ausland, als auch im Inland stattgefunden haben.
Die weiteren für die Prüfung eingesetzten Prüfer/innen (mindestens eine Person) verfügen über eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des 11. Abschnitts des WpHG bei international ausgerichteten CRR-Kreditinstituten in ihrer Eigenschaft als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, deren Geschäftstätigkeiten im Investment Banking und im Geschäftsbereich Markets sowie Private Wealth Management und Asset Management liegen.
Es sind insgesamt mindestens drei Prüfer/innen einzusetzen: die Prüfungsleitung, die stellvertretende Prüfungsleitung sowie mindestens ein/e weitere/r Prüfer/in.
Bei dem Auftragnehmer bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
— eine/n ordentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
— eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Handeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt“ „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ zu bezeichnen.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter“ zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GDTM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]