Auswirkungen des Online-Handels und der Covid-19-Pandemie auf den Einzelhandel in Städten, Gemeinden und Regionen, insbesondere in den Zentren Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswirkungen des Online-Handels und der Covid-19-Pandemie auf den Einzelhandel in Städten, Gemeinden und Regionen, insbesondere in den Zentren
Der stetig steigende Online-Handel erhöhte bereits in der Vergangenheit den Druck auf die (Einzels-) Handelslandschaft in deutschen Städten und Regionen. Die Covid-19-Pandemie scheint diese bereits bestehenden Herausforderungen aktuell zu verstärken. Die temporäre Schließung von Einzelhandelsgeschäften und die weiterhin bestehenden Abstandsregelungen führen dazu, dass der Online-Handel in Deutschland weitere Marktanteile gewinnt. Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie und der gestiegene Online-Handel auf den Einzelhandel und generell auf die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit insbesondere der Innenstädte und Zentren in den Städten, Gemeinden und Regionen haben wird, ist derzeit nicht abschließend zu beurteilen und wird unterschiedlich diskutiert. Interessensverbände wie der HDE sehen etwa 1/3 aller Nicht-Lebensmittelhändler in Deutschland von Schließungen bedroht. Für die Städte wird mit einem Verlust der klassischen Einkaufsfunktion gerechnet (In: Die Zeit, Post Corona City, 21.6.2020).
Die beschriebenen Prozesse wurden in verschiedenen Studien des BBSR in ersten Ansätzen untersucht. Ziel dieser Studie ist es, darauf aufzubauen und u.a. folgende Fragen vertieft in den Blick zu nehmen:
— Wie hat sich der Online-Handel in Deutschland in den vergangenen Jahren entwickelt, welche Einflüsse hatte / hat die Covid-19-Pandemie?
— Wie wirkt der Online-Handel auf verschiedene Raum- und Zentrentypen (Großstädte, Kleinstädte, Zentren, Innenstädte, prosperierende / schrumpfende Räume, etc.)?
— Welchen Einfluss hat der Online-Handel auf Städte, Zentren und Regionen (negative und positive Auswirkungen).
Im Rahmen einer ExWoSt-Studie soll eine systematische Analyse der aktuellen Situation des stationären Einzelhandels und des Online-Handels und seiner Bedeutung für Städte und Regionen vorgenommen werden. Dazu sollen mögliche Auswirkungen oder beschleunigende Effekte der Covid-19-Pandemie mitberücksichtigt werden. Die Analyse soll sowohl über die Betrachtung der Angebots- als auch der Nachfrageseite erfolgen. Sie baut auf bestehenden Studien des BBSR zu Auswirkungen des Online-Handels auf Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren sowie auf Verkehr und Städtebau auf.
Aufbauend auf empirischen Analysen sind Handlungsempfehlungen für Städte und Gemeinden für den Umgang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie / des Online-Handels und zur Stärkung von attraktiven, zukunftsfähigen Zentren zu erstellen. Diese Handlungsempfehlungen sind auf den Einflussbereich der Stadtentwicklungsplanung, der Stadtplanung, der Wirtschaftsförderung sowie der Verkehrsplanung zu fokussieren.
Ziele der Studie:
— Systematische Darstellung und Analyse des Online-Handels in Deutschland, anhand empirischer, regionalspezifischer Daten für das gesamte Bundesgebiet,
— Analyse der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den Online-Handel und ihre Folgen für die Stadtentwicklung und -planung sowie
— Städte und Gemeinden auf mögliche (Aus-)Wirkungen, aber auch auf Chancen und Potenziale des Online-Handels und ggf. einer neuen Nutzungsmischung, insbesondere in den Zentren vorbereiten und erfolgversprechende Handlungsansätze entwickeln und verbreiten.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe „Eignungskriterien“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.