Entsorgungslogistikdienstleistungen für die Gemeinde Kürten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bavweb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungslogistikdienstleistungen für die Gemeinde Kürten
Gegenstand der Ausschreibung ist die behältergestützte Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfällen inkl. Verwiege- und Behälteridentifikationssystem am Sammelfahrzeug, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier, die Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetallen sowie die Abfuhr auf Abruf von sperrigen Grünabfällen. Hinzu kommt die Behälterbewirtschaftung in Form von Ausstattung der Rest- und Bioabfallbehälter mit RFID-Transpondern.
Gemeinde Kürten
Gegenstand der Ausschreibung ist die behältergestützte Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfällen inkl. Verwiege- und Behälteridentifikationssystem am Sammelfahrzeug, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier, die Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetallen sowie die Abfuhr auf Abruf von sperrigen Grünabfällen. Hinzu kommt die Behälterbewirtschaftung in Form von Ausstattung der Rest- und Bioabfallbehälter mit RFID-Transpondern.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Dem AG wird das Recht eingeräumt, einmalig während der Leistungszeit den Abfuhrrhythmus für die behältergestützte Bioabfallabfuhr von derzeit 26 Abfuhren pro Jahr (vierzehntägliche Abfuhr) um 8, 10 oder 12 Abfuhren pro Jahr zu erhöhen. Der AN hat dazu im Preisblatt EP für die Abfuhr von Bioabfall für 26 Abfuhren pro a, die Abfuhr von Bioabfall für 34 Abfuhren pro a, die Abfuhr von Bioabfall für 36 Abfuhren pro a und die Abfuhr von Bioabfall für 38 Abfuhren pro a anzugeben. Dieses wird im Rahmen der Angebotsbewertung entsprechend gewichtet.
Ferner wird dem AG das Recht eingeräumt, zusätzlich zu den derzeit eingesetzten MGB 240 auch MGB 120 zur Erfassung von Bioabfall einzusetzen.
Sofern sich der AG entscheidet die behältergestützte Bioabfallabfuhr um zusätzliche Abfuhren zu erhöhen, sind die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der behältergestützten Bioabfallabfuhr ab dem Umstellungszeitpunkt vom AN im Entsorgungsgebiet auch für die zusätzlichen Abfuhren durchzuführen.
Sofern sich der AG entscheiden MGB 120 einzuführen, erstrecken sich die Leistungspflichten des AN hinsichtlich der Bioabfallabfuhr ab dem Einführungszeitpunkt auch auf die MGB 120.
Die Entscheidung des AG, ob er die behältergestützte Bioabfallabfuhr um weitere Abfuhren erhöht oder MGB 120 einsetzt, teilt der AG dem AN jeweils spätestens 6 Monate vor dem geplanten Umstellungszeitpunkt mit.
Zudem hat der AN die Optionalposition „Weihnachtsbaumabfuhr“ anzubieten. Dem AG wird das Recht eingeräumt, wenn die derzeitige karitative Abfuhr durch die Feuerwehr, aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. pandemiebedingt) nicht durchgeführt werden kann, den AN auf Basis der angebotenen Optionalposition „Weihnachtsbaumabfuhr“ mit dieser Leistung zu beauftragen. Die Entscheidung des AG, ob er die „Weihnachtsbaumabfuhr“ vom AN durchführen lässt, teilt der AG dem AN jeweils spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abfuhrtermin mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung haushaltsnahe Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.6),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung haushaltsnahe Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung haushaltsnahe Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.6),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung haushaltsnahe Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf – die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem sowie die haushaltsnahe Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektroaltgeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 15 000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf – die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem sowie die haushaltsnahe Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektroaltgeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 15 000 Einwohnern,
Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3).
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf – die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem sowie die haushaltsnahe Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektroaltgeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 15 000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf - die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem sowie die haushaltsnahe Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektroaltgeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 15 000 Einwohnern,
Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
— Logistikkonzept,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen („DUn“); vom DUn: Auszug Handels-/Berufsregister, Gesamtumsatz, Umsatz hinsichtlich der Leistung haushaltsnahe Abfuhr von kommunalen Abfällen, Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem sowie die haushaltsnahe Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektroaltgeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 15 000 Einwohnern, mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en), Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV, Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
— sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, nach gesonderter Aufforderung des AG (siehe Vergabeunterlagen): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem sowie die haushaltsnahe Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektroaltgeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 15.000 Einwohnern.
Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Entsorgungsfachbetriebszertifikat.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland