Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV Referenznummer der Bekanntmachung: B30/42273451
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E17193218
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV
Auf dem Wettbewerbsgebiet im Zentrum des Forschungszentrums Jülich ist ein Gebäudekomplex, bestehend aus 2 haushaltstechnisch getrennten Neubaumaßnahmen, zu errichten.
Das Labor- und Bürogebäude „Helmholtz Quantum Center“ (HQC) einerseits und das Laborgebäude „Ersatzneubau für Gebäude 02.3v“ (E) andererseits sollen aufgrund ihrer inhaltlichen und baulichen Zusammenhänge gemeinsam geplant werden.
Sie sind funktional zu verbinden und mit den Bestandsgebäuden der Umgebung, insbesondere dem Reinraumgebäude der Helmholtz Nano Facility (HNF) zu vernetzen. Der Gebäudekomplex wird als „Helmholtz Quantum Center+“ (HQC +) bezeichnet.
Mit dem HQC+ soll ein nationales Kompetenzzentrum errichtet werden, das optimale Möglichkeiten bietet, die bereits vorhandenen Aktivitäten auf dem Gebiet des Quantencomputing im Forschungszentrum Jülich auszubauen, weitere zu integrieren und neue hinzuzugewinnen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich der Quantentechnologien zu bündeln, um konzertiert und zusammen mit internen und externen Kooperationspartnern disziplinübergreifend an den großen Herausforderungen des Quantencomputings arbeiten zu können. Das HQC + soll ein Begegnungsort zwischen Wissenschaft auf der einen und Politik und Gesellschaft auf der anderen Seite sein. An diesen besteht der Anspruch, nationalen und internationalen Gästen bestmögliche Technologie und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Das Wettbewerbsgebiet beträgt einschließlich der Bestandsgebäude rund 25 250 qm, wobei die bebaubare Fläche unter Berücksichtigung von vorhandenen Medienleitungen, Abstandsflächen, Rettungswegen usw. ca. 8 500 qm umfasst. Auf dieser Fläche ist ein Raumprogramm mit einer definierten Nutzfläche von ca. 4.770 qm und einer geschätzten Betriebs- und Technikfläche von ca. 1 650 qm zu realisieren.
In den hinsichtlich ihrer baulichen Anforderungen sehr unterschiedlichen Technologie-Clustern der Präzisions-, Material-, Optik-, Kryostatenlabore wird Spitzenforschung und Hochtechnologie betrieben. Bei der Anordnung der Flächen auf dem Baufeld und der Räume zueinander ist deshalb den Schutzzielen der High-Tech Labore vor Erschütterungen und Magnetfeldern in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
Der Umgang mit toxischen Gasen erfordert besondere Sicherheitsanforderungen. Für Bioelektroniklabore gilt die gentechnische Schutzstufe S1. Lagerflächen mit Tankstation, Gasflaschen und Dewargefäße dienen der Versorgung.
Für die experimentell forschenden Wissenschaftler der Technologie-Cluster, aber auch für die theoretisch Forschenden und Externe, sind insgesamt ca. 137 Büroarbeitsplätze mit unterschiedlicher Qualität als „workspace“, „projectspace“ und „permanent office“ zu realisieren. Durch vielfältige Kommunikations- und Sozialflächen mit Aufenthaltscharakter soll kreatives Wohlbefinden befördert und Motivation und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf ein gemeinsames Zielbewusstsein erzeugt werden.
Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht.
Die Investition für die Gesamtmaßnahme Neubau HQC+ beläuft sich auf 48,67 Mio. EUR netto (Kostengruppen 200-700).
Die Übergabe des Neubaus Helmholtz Quantum Center + in die bestimmungsmäßige Nutzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
Folgende Leistungen werden auf Grundlage der HOAI 2021 Bestandteil der Generalplanervergabe im nachgeschalteten VgV-Verfahren sein:
1. Objektplanung gem. HOAI 2021 §34, Lph. 2-8, optional Lph. 9,
2. Freianlagenplanung gem. HOAI 2021 §39, Lph. 2-5,
3. Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §51, Lph. 2-6,
4. Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §55, AGR 1-8, Lph. 2-8, optional Lph. 9,
5. Bauphysik gem. HOAI 2021 Anlage 1.2, Lph. 2-7,
6. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe 17, Lph. 2-8, optional Lph. 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Teams aus Architekt/innen (federführend) als Generalplaner/innen. Von den Teilnehmern ist sicher zu stellen, dass die folgenden Fachdisziplinen bereits zum Wettbewerbsverfahren (nach RPW 2013) eingebunden werden: Planer/innen der Technischen Ausrüstung sowie Architekt/innen der Freianlagenplanung.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Bei Bewerbungen von Konzernverbundenen Unternehmen ist der Geheimwettbewerb sicherzustellen.
Mehrfachbewerbungen als Fachplaner/in sind unzulässig, es sei denn, dass der Geheimwettbewerb gewährleistet wird. Der Nachweis der Einhaltung des Geheimwettbewerbs im Einzelfall ist zu erbringen. Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden und müssen als Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend sein.
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden nur die Nachweise bzgl. des/der Architekt/in und der Fachplaner/innen der Technischen Ausrüstung abgefragt.
Zum Nachweis der Fachkunde müssen mit dem vorliegendem Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerber müssen jedoch insgesamt 6 Referenzen auswählen (3 Referenzen aus dem Bereich Architektur [Anforderungen siehe 2.1) und 3 aus dem Bereich Technische Ausrüstung [Anforderungen siehe 3.1]) und im Teilnahmeantrag (Abschnitt 4.1-4.2) darstellen.
1. Eignungskriterien formal:
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:
— Angaben zu Referenzprojekten: Projektbezeichnung/Ort/Anschrift/Auftraggeber (Name)/Verfasser/Auftragnehmer bei Bietergemeinschaften/Kurzbeschreibung,
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen/dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen/zur Beruflichen Befähigung (s. Ziff. III.2.1)/Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Generalplanung (Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden 2-fach maximiert). Sofern ein Versicherungsschutz (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann./das Nichtbestehen von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit geforderten Nachweisen.
Neben dem Teilnahmeantrag und den geforderten Anlagen sind keine Referenzblätter einzureichen.
Mindestkriterien/ Referenzprojekte Architektur/ TGA – s. Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung (Vergabeunterlagen in Subreport E17193218)
—— aufgrund der Zeichenbeschränkung finden Sie die v. g. Angaben in der Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen und Ingenieur/innen (VgV §75 [1-3] in Verbindung mit (…)
Genaue Angaben – s. Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung (Vergabeunterlagen in Subreport E17193218)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
Städtebau:
— Stadträumliche Einbindung,
— Positionierung der neuen Baukörper,
— Erschließung/Eingänge.
Architektonische Gestaltung:
— Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit,
— Konstruktion/Material,
— Fassadengestaltung,
— innenräumliche Qualität/Qualität der Freiräume.
Funktionen:
— Erschließung (außen und innen),
— Funktionale Zuordnung (auch der technischen Funktionsflächen) und Raumzuschnitte,
— Kommunikationsfördernde Flächen und Räume,
— Labortechnische Anforderungen,
— interdisziplinäres/ kollaboratives Nutzungskonzept,
— Orientierung zu den Außenräumen,
— Barrierefreiheit.
Komfort und Gesundheit:
— Sicherheit,
— Schallschutz,
— Tageslicht,
— Raumklima.
Wirtschaftlichkeit:
— Flächeneffizienz,
— Nutzungsflexibilität,
— Lebenszykluskosten (Bau und Betrieb).
Ressourcen und Energie:
— Flächenversiegelung,
— Baustoffe,
— Nachhaltigkeit,
— Energiebedarf,
— Energiebedarfsdeckung (Gebäudeintegration).
Realisierbarkeit
— Programmerfüllungn
— Einhaltung des Kostenrahmensn
— Genehmigungsfähigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis der HOAI 2021 §34, §39 und §55 ermittelt worden. Für Preise, Anerkennungen und ein Bearbeitungshonorar stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, Preise und Anerkennungen wie folgt zu vergeben:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Wettbewerbsarbeit form- und fristgerecht einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen für Preise und Anerkennungen sowie für das Bearbeitungshonorar nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Umsatzsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben:
— s. Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung (Vergabeunterlagen in Subreport E17193218),
—— aufgrund der Zeichenbeschränkung finden Sie die v. g. Angaben in der Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de