Geräteträger mit Anbaugeräten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haan
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2129 / 911-391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.haan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geräteträger mit Anbaugeräten
Die Gartenstadt Haan beabsichtigt Ihren Bedarf an folgenden Fahrzeugen und Anbaugeräten für den Betriebshof zu decken:
2 x Holder C65 SC 1 x Vario Schneeschild 1 x Zweikammer – Aufbau – Streuer 1 x Frontsichelmähwerk 1 x Frontblasgerät 1 x Gießanlage mit Ausleger.
Stadt Haan – Die Bürgermeisterin Betriebshof
Ellscheid 9a
42781 Haan
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Erstmontage und Inbetriebnahme der oben aufgeführten Geräteträger mit Anbaugeräten zum Betriebshof, Ellscheid 9a in 42781 Haan.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die Gartenstadt Haan kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor der Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
— Anlage 5 – Referenzliste,
— Meisterbrief,
— Holder-Schulungsnachweise.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den Zuschlag. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die angebotenen Geräteträger mit den Anbaugeräten innerhalb des in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitraums an die Stadt Haan – Die Bürgermeisterin, Betriebshof, Ellscheid 9a, 42781 Haan zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Die Gartenstadt Haan informiert gemäß § 134 GWB über den vorgesehenen Zuschlag vorab.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.