EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Hilchenbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilchenbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57271
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hilchenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Hilchenbach
Die Gesamtleistung wird in den folgenden 3 Losen vergeben:
— Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier,
— Los 2: Übernahme und Verwertung des Altpapiers,
— Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll, E-Schrott sowie Ast- und Strauchwerk (inkl. Verwertung von Ast- und Strauchwerk).
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier
Stadt Hilchenbach
Sammlung und Transport von Restabfall:
— Leerung der 120-l-, 240-l- und 1 100-l-Restabfallbehälter im vierwöchentlichen Rhythmus,
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege,
— Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen elektronischen Behälteridentifikationssystems (Software),
— Transport des Restabfalls zur Umladestation Winterbach in Netphen-Herzhausen.
Sammlung und Transport von Bioabfall:
— Leerung der 120-l-, 240-l- und 770-l-Bioabfallbehälter im 14-täglichen Rhythmus (inkl. Abfuhr von 70-l-Mehrbedarfssäcken aus Papier),
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege,
— Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen elektronischen Behälteridentifikationssystems (Software),
— Transport des Bioabfalls zur Umladestation Winterbach in Netphen-Herzhausen.
Sammlung und Transport von Altpapier:
— Gestellung der erforderlichen Depotcontainer (Mietcontainer),
— Leerung der Depotcontainer („Bringsystem“),
— Leerung der „Blauen Tonne“ im vierwöchentlichen Rhythmus („Holsystem“),
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege,
— Optional beauftragbare Leistung: Regelmäßige Reinigung der Depotcontainerstandplätze,
— Transport des gesammelten Altpapiers zu einer geeigneten und genehmigten Anlieferstelle (Umschlaganlage) des Auftragnehmers (inkl. Umschlag und Verwiegung).
Hinweis:
Die im Stadtgebiet Hilchenbach vorhandenen Abfallbehälter (MGB) mit einem Volumen von 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l für die Restabfall-, Bioabfall- sowie Altpapiersammlung befinden sich bereits zum Leistungsbeginn im Eigentum der Stadt Hilchenbach und werden dem Auftragnehmer für den Zeitraum der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt.
Vgl. Ziffer II.2.11).
— zu Ziffer II.2.4): Regelmäßige Reinigung der Depotcontainerstandplätze,
— zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung des Altpapiers
Stadt Hilchenbach
— Übernahme des Altpapiers an der vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlaganlage in regionaler Nähe zur Stadt Hilchenbach,
— Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik,
— Dokumentation des Verbleibs der vom Auftraggeber übergebenen Altpapiermengen,
— Verwertung des Altpapiers des Auftraggebers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von Sperrmüll, E-Schrott sowie Ast- und Strauchwerk (inkl. Verwertung von Ast- und Strauchwerk)
Stadt Hilchenbach
Sammlung und Transport von Sperrmüll und E-Schrott:
— Sperrmüllsammlung auf Abruf (sog. Kartenabrufsystem) und Abholung innerhalb von sechs Wochen nach Anforderung (mit getrennter Abfuhr von Altholz und E-Schrott). Die Abwicklung des Anmeldesystems erfolgt durch den Auftragnehmer,
— Transport der Sperrmüllfraktionen zur Umladestation Winterbach in Netphen-Herzhausen,
— Transport des E-Schrotts zur Anlieferstelle Siegener Recycling Werkstätten gGmbH, Siegen (inkl. Übergabe der E-Geräte gemäß den Vorgaben des aktuell geltenden ElektroG).
Sammlung, Transport und Verwertung von Ast- und Strauchwerk:
— Zweimal jährliche Bündelsammlung von Ast- und Strauchwerk an festen Terminen (Frühjahr und Herbst),
— Verwertung des gesammelten Ast- und Strauchwerks.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Anlieferstelle (Umschlaganlage) für Altpapier.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von Altpapier.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrmüll/Altholz/E-Schrott/Grünabfall oder gewerbliche Abfälle,
— Alternativ: Referenz gemäß Los 1.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 10.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). In mindestens einem Abfuhrgebiet muss die Sammlung unter Einsatz eines elektronischen Identsystems erfolgt sein,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Anlieferstelle (Umschlaganlage) für Altpapier. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlieferstelle (Umschlaganlage) ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von mindestens 500 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistungen, der Mengen und der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von mind. 500 Mg Sperrmüll/Altholz/E-Schrott/Grünabfall oder gewerbliche Abfälle pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Alternativ: Referenz gemäß Los 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „subreport ELViS“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf dem elektronischen Vergabeinformationssystem „subreport ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.