EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Übach-Palenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20210407
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übach-Palenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uebach-palenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Übach-Palenberg
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen je Los:
— Los 1: Sammlung und Verwertung von Abfällen,
— Los 2: Übernahme, Transport und Behandlung/Verwertung von Bioabfall.
Sammlung und Verwertung von Abfällen
Stadt Übach-Palenberg
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier:
— Zur Erfassung von Restabfall werden Behälter mit einem Volumen von 80 l, 120 l, 240 l und 1 100 l eingesetzt. Die Behälter sind 14-täglich oder vierwöchentlich zu leeren. Der gesammelte Restabfall ist vom Auftragnehmer zur Anlieferstelle in Gangelt-Hahnbusch zu transportieren,
— Zur Erfassung von Bioabfall werden Behälter mit einem Volumen von 120 l und 240 l eingesetzt. Die Behälter sind i. d. R. 14-täglich zu leeren. Im Juni/Juli und Oktober/November sind 6 Zusatzleerungen durchzuführen. Der gesammelte Bioabfall ist vom Auftragnehmer zu einer von ihm zu betreibenden Anlieferstelle zu transportieren und dort umzuschlagen,
— Zur Erfassung von Altpapier werden Behälter mit einem Volumen von 240 l und 1.100 l eingesetzt. Es können auch Bündel bereitgestellt werden. Die Abfuhr erfolgt vierwöchentlich (13 Leerungen pro Jahr). Das gesammelte Altpapier ist vom Auftragnehmer zum Betriebsgelände der Frauenrath-Unternehmensgruppe (Recycling-Zentrum Heinsberg) zu transportieren,
— Alle benötigten Behälter sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Gestellung gebrauchter Behälter ist möglich,
— Sämtliche Leistungen der Behälterbestandspflege und des Behälteränderungsdienstes (über Bestandsführungsprogramm) sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Sammlung von Sperrmüll, E-Schrott, Altholz und Metallschrott sowie Verwertung von Altholz und Metallschrott:
— Die Sperrmüllsammlung erfolgt als Abfuhr auf Abruf,
— Restsperrmüll und E-Schrott sind vom Auftragnehmer zur Anlieferstelle in Gangelt-Hahnbusch zu transportieren,
— Die getrennt erfassten Fraktionen Metallschrott und Altholz sind vom Auftragnehmer zu verwerten.
Sammlung und Verwertung von Grüngut und Weihnachtsbäumen:
— Die Sammlung von Grüngut erfolgt zweimal jährlich als Straßensammlung ohne Anmeldung,
— Im Januar werden zusätzlich Weihnachtsbäume erfasst,
— Das erfasste Grüngut und die Weihnachtsbäume sind vom Auftragnehmer zu verwerten.
Vgl. Ziffer II.2.11).
— Zu Ziffer II.2.4): Zusatzleerungen der Bioabfallbehälter in den Monaten August und September,
— Zu Ziffer II.2.11): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 1.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Behandlung/Verwertung von Bioabfall
Stadt Übach-Palenberg
— Die Übernahme des Bioabfalls erfolgt an der vom Auftragnehmer des Loses 1 benannten Umschlagstelle,
— Die Bioabfälle sind in einer vom Auftragnehmer zu benennenden Kompostierungs- bzw. Vergärungsanlage zu behandeln/verwerten.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 1.12.2023 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage für Bioabfall,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Altholz,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Gartenabfälle und Weihnachtsbäume.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall aus der kommunalen Sammlung,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Verwertungs-/Behandlungsanlage für die gesamte Vertragslaufzeit.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier in Gemeindegebieten mit insgesamt mindestens 15 000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage für Bioabfall. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Der Standort der Anlage muss sich in einem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbereich befinden. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Altholz. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Anlagen der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Gartenabfälle und Weihnachtsbäume. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Anlagen der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mind. 3 000 Mg pro Jahr Bioabfall aus der kommunalen Sammlung in den Jahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
— Nutzungsnachweis für die angebotene Verwertungs-/Behandlungsanlage für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Anlagen der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYWYKHU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.