Gebäudereinigung Soest
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.soest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten in der Stadt Soest.
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Stadt Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 34 500 m2.
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 15.10.2020 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 9.10.2020 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.10.2020 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Stadt Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 37 000 m2.
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 15.10.2020 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 9.10.2020 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.10.2020 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Unterhalts und Grundreinigung
Stadt Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit ca. 31 000 m2 Gesamtreinigungsfläche.
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 15.10.2020 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 9.10.2020 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.10.2020 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS https://www.subreport.de – unter der zuvor genannten Elvis Nr. kostenlos herunterladbar. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben, innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieterverantwortlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 19.10.2020 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein.
Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.30 – 15.30 Uhr, Freitag 8.30 – 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Folgende Nachweise werden vom Auftraggeber bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Zusamenstellung der Unterlagen“ geforderten anderen Nachweis – Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Auf § 160 3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland