Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-5/34
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 045-111710)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016 wurde eine Evaluierung innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten festgeschrieben (BT-Drucksache 18/7824, Artikel 6).
Im Gesetz wurde eine Untersuchung des BGG in fast seiner gesamten Wirkungsbreite vorgegeben. Die Evaluation soll verlässliche Erkenntnisse liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dies betrifft insbesondere die institutionellen Änderungen, aber auch Regelungen, die auf eine verbesserte aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG am gesellschaftlichen Alltag zielen.
Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben dient als Grundlage für den dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht.
Dies soll durch die Umsetzung dreier Arbeitspakete erfolgen.
Arbeitspaket 1: Bewertung der Umsetzung und Wirkungen des BGG auf Basis einer Dokumenten- und Literaturstudie
Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsinstrumente sowie relevanter Forschungsergebnisse/Berichte zur Umsetzung und Wirkung des BGG.
Arbeitspaket 2: Vertiefende Untersuchung
Auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 sollen durch Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden, wie qualitativer oder quantitativer Befragungen, Experteninterviews o. ä. Erkenntnislücken geschlossen und insbesondere die Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG sowie die mit dem BGG erfolgten institutionellen Änderungen vertieft evaluiert werden. Hierbei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass beispielsweise durch Einbindung der Verbände der Menschen mit Behinderung die Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache direkt in das Forschungsvorhaben eingebunden werden.
Arbeitspaket 3: Handlungsempfehlungen
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitspakete 1 und 2 sind Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens sowie Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung von Maßnahmen zu erarbeiten und begründen. Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angezeigt, können in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen für etwaigen weitergehenden Untersuchungsbedarf herausgearbeitet werden.
Der fertige Schlussbericht soll dem BMAS bis zum 16. Mai 2022 vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen