BLB NRW Duisburg / Geldern / Justizvollzugsanstalt Haus A / Wärmeversorgung / 020-19-00744 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-19-00744
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Geldern / Justizvollzugsanstalt Haus A / Wärmeversorgung / 020-19-00744
Wärmeversorgungsanlagen:
— Präzisionsstahlrohr geschweißt AD 15 bis AD 54 — 1 740 m,
— Form- und Verbindungsstück Kohlenstoffstahl, Pressen, AD 15 bis AD 54 — 2 335 Stück,
— Raumheizflächen als Glieder- bzw. Stahlröhrenheizkörper — 214 Stück,
— Heizungsarmaturen und Zubehör — 661 Stück,
— Umwälz-Kreiselpumpen — 4 Stück,
— Demontage Heizungsrohrleitungen und Zubehör — 1 733 m.
Justizvollzugsanstalt Geldern
Pont Möhlendyk 50
47908 Geldern
Wärmeversorgungsanlagen:
— Präzisionsstahlrohr geschweißt AD 15 bis AD 54 — 1 740 m,
— Form- und Verbindungsstück Kohlenstoffstahl, Pressen, AD 15 bis AD 54 — 2 335 Stück,
— Raumheizflächen als Glieder- bzw. Stahlröhrenheizkörper — 214 Stück,
— Heizungsarmaturen und Zubehör — 661 Stück,
— Umwälz-Kreiselpumpen — 4 Stück,
— Demontage Heizungsrohrleitungen und Zubehör — 1 733 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJJP.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.