Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232400 Bauarbeiten für Abwasserkanäle
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Leistung Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232400 Bauarbeiten für Abwasserkanäle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

42929 Wermelskirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung - rund 300 m Kanalbau mit Schächten in unterschiedlichen Höhenlagen ab April 2021.

Vorhaben: Die Stadt Wermelskirchen plant den Abriss der bestehenden Realschule an der Rot-Kreuz-Straße, um auf dem Gelände die neue Sekundarschule errichten zu können. Im Schulgelände verläuft ein öffentlicher Mischwasserkanal DN 250 bis DN 350 aus Steinzeugrohren. Dieser befindet sich im Abrissbereich der Realschule, teilweise unterhalb der vorhandenen Gebäude. Weiterhin kreuzt der Kanal die Flächen des geplanten Neubaus. Als Ersatz ist zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigung ein neuer Mischwasserkanal im Vorfeld der gepl. Baumaßnahme in eine neue Trasse außerhalb des Baufeldes zu legen. Weiterhin ist der vorh. Mischwasserkanal gem. Generalentwässerungsplanung des Städt. Abwasserbetriebs Wermelskirchen hydraulisch überlastet und dementsprechend hydraulisch zu verstärken. Die neu zu verlegenden Kanäle sind in den Nennweiten DN 300 bis DN 600 geplant.

Im Zuge der Kanalbauarbeiten ist das vorhandene Pflaster der derzeit befestigten Flächen aufzunehmen und zur Wiederverwendung auf dem Baugrundstück nach Anweisung des Auftraggebers zu lagern. Die Oberflächen sind zwischen S6 und 160 RÜ wieder wie vorgefunden hergestellt. Alle anderen Oberflächen sind aufgrund der folgenden Baumaßnahmen nicht wieder herzustellen. Die Baugruben sind bis OK- Gelände zu verfüllen. Flächen, die wieder als Wegeführung genutzt werden, sind provisorisch mit Schotter oder bit. Tragschicht einzudecken.

Parallel zu den Kanalbauarbeiten finden die Abbrucharbeiten der bestehenden Realschule statt. Die Zufahrt zum Baugrundstück wird gleichzeitig vom Abbruchunternehmen und Kanalbauer genutzt. Die Arbeiten im Bereich des Schachtes S 5 sind so umzusetzen, dass die Zufahrt unter halbseitiger Überbrückung umgesetzt wird. Daher stellt die Baustelle erhöhte Ansprüche an die maschinelle Ausrüstung, die personelle Besetzung und termingerechte Abwicklung. Dazu gehört auch eine reibungslose Kommunikation zwischen Bauherr, Auftragnehmer, Anliegern, dem Abbruchunternehmen und den Speditionen und der örtlichen Bauüberwachung. Diese ist u. a. insbesondere durch kurzfristige Verfügbarkeit und Mobilität des AN sicherzustellen.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/dem Leistungsverzeichnis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 250-623049
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindlar
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51789
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ über den Link „https://www.subreport.de/E37896123“ möglich! Wichtiger Hinweis:

Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.

Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 12.1.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.

Sowohl eventuelle Nachunternehmern und deren Teilleistungen als auch Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung mit der „VOB_Bietererklärung_zur_Eignung“ der Stadt Wermelskirchen nachweisen. Sind diese präqualifiziert, reicht in der Bietererklärung zur Eignung die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Sämtliche Nachweise/Erklärungen sind vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.

Zahlungen erfolgen nach der VOB/B in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Wermelskirchen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:

1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021

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