Moderniserung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Wärmeversorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 192-460553

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]50
Fax: +49 5971 / 4003-91350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Moderniserung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Wärmeversorgungsanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 192-460553
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45300000 Bauinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung einer zentralen Wärmeversorgung bestehend aus Kesselkaskade mit 400 kWth, und einem BHKW mit 30 kWth sowie 3 000 l Pufferspeicher inkl. Abgasanlage als F90-Fertigschacht. Anschluss an ein bauseitiges Nahwärmenetz. Erstellung der Wärmeverteilnetze aus Stahlrohren inkl. Wärmedämmung in 4 neuen Gebäuden inkl. der Unterstationen bestehend aus den PWT und Verteilern, Nachspeisung und Druckhaltung. Installation von 63 Heizkörpern und 9 Deckenlufterhitzern. Anschluss und Verrohrung von 8 Heizregistern von RLT-Anlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch vier Baukörper gebildet.Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an.

1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und B475. Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.

1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.

1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Die vier Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.

1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können. .Die öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den Personenverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.

1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Baustrom wird aus dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden. Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteilmit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau. (Maximalzahl der Zeichen erreicht, siehe unter 2020/S 192-460553).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers schädigen würde und das lediglich aus technischen Gründen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 192-460553
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hilter
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es erfolgte ein offenes Verfahren (ohne Erfolg). Dann erfolgte noch ein offenes Verfahren (ohne Erfolg). Zum Schluss erfolgte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (mit Erfolg).

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers schädigen würde und das lediglich aus technischen Gründen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021

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