8626 - Kläranlage Schloß Holte-Stukenbrock — Brauchwasserbrunnen Referenznummer der Bekanntmachung: SH7-21-B-8626
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
8626 - Kläranlage Schloß Holte-Stukenbrock — Brauchwasserbrunnen
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock schreibt über die Zentrale Submissionsstelle den Brauchwasserbrunnen für den Neubau Ozonung, Sandfiltration und Fällmittelanlage in der Kläranlage in Schloß Holte-Stukenbrock, Wapelweg 45, aus.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diese Ausschreibung umfasst im Wesentlichen die folgenden Liefer- und Montageleistungen:
— Herstellung eines rund 30 m tiefen Brauchwasserbrunnens durch Abteufung einer Brunnenbohrung mit einem Durchmesser von 800 mm,
— Vollständiger Brunnenausbau mit Filter, Aussatzrohr, Quarzfilterkiesschüttung, Tondichtung, Brunnenkopf, etc.,
— Herstellung eines Brunnenschachtes mit Durchmesser von 1,5 m,
— Durchführung Pumpversuch zum Endsanden des Brunnens und zur Feststellung der max. Förderleistung,
— Lieferung und Montage einer Brunnenpumpe mit 5,5 kW aus Edelstahl für Förderleistungen bis zu 18 m3/h bei 6 bar Systemdruck, inkl. Verkabelung und Steuereinheit,
— Lieferung und Montage einer rd. 20 m Edelstahlsteigleitung DN 80 mit zugfesten Steckmuffenverbindungen,
— Lieferung und Montage Druckwasserkessel V = 1 500 Liter bei Systemdruck von 6 bar und Anschluss an bauseitige Edelstahl-Brauchwasserleitung DN 80,
— Inbetriebnahme und Probebetrieb,
— Werkstatt- und Montageplanung, Dokumentation, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.