Videosprechstunde im Klinikumfeld Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Videosprechstunde im Klinikumfeld
Der Auftraggeber (AG) möchte seinen Patienten, Klienten und Bewohnern die Inanspruchnahme von Videosprechstunden zur Kommunikation mit den an der Behandlung beteiligten Ärzt*innen und Therapeut*innen ermöglichen.
Für die Nutzung der Software soll ein EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B geschlossen werden.
LVR-InfoKom
Hermann-Pünder-Straße 1
50679 Köln
Videosprechstunden-Software im Rahmen eines EVB-IT Überlassungsvertrages (Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware) über mindestens 63 Lizenzplätze und maximal 185 Lizenzplätze.
Der Auftraggeber behält sich die einseitige Option vor, die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal voraussichtlich zum 30.5.2025 (48 Monate nach Vertragsbeginn) zu verlängern. Die vorstehend beschriebene Verlängerungsmöglichkeit greift nur, wenn die beschriebene Höchstmenge nicht zuvor erreicht wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch Ziffer 2.13 (3.) des formalen Teils der Vergabeunterlagen: über Eintragung ein Berufs- oder Handelsregister oder durch Nachweis auf andere Weise, nicht älter als 12 Monate.
Siehe auch Ziffer 2.13 (2.) des formalen Teils der Vergabeunterlagen:
— Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung, Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate sein.
Alternativ Eigenerklärung, wie im formalen Teil der Vergabeunterlagen beschrieben.
Siehe auch Ziffer 2.13 (1.) des formalen Teils der Vergabeunterlagen:
— mindestens 3 Referenzen in Form einer Liste aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist), aus der hervorgeht, welche Projekte zur Einführung einer Software für Videosprechstunden in Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR durchgeführt wurden,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in Form einer Liste, aus der hervorgeht, welche Qualifikationen die für die Auftragsdurchführung verantwortlichen Personen besitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.