8526 Sauerstofflieferung (4 Jahre) für Kläranlage Schloß Holte-Stukenbrock Referenznummer der Bekanntmachung: SH7-21-T-8526
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
8526 Sauerstofflieferung (4 Jahre) für Kläranlage Schloß Holte-Stukenbrock
Lieferung von Sauerstoff inkl. Tank, Verdampfer und technischer Ausrüstung für Kläranlage in Schloß Holte-Stukenbrock.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Zur Elimination von Spurenstoffen wird aktuell auf der Kläranlage Schloß Holte-Stukenbrock (KA SHS) eine sog. vierte Reinigungsstufe errichtet. Die Reinigungsstufe besteht aus einem Ozonreaktor und einer nachgeschalteten Sandfiltration. Zur Erzeugung des für den Prozess erforderlichen Ozon-Gases wird im neu erstellten Maschinengebäude ein Ozongenerator installiert. Zur Erzeugung des ozonhaltigen Produktgases benötigt der Generator technischen Sauerstoff. Die Lieferung des technischen Sauerstoffs inkl. Tank, Verdampfer und technischer Ausrüstung ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Ressourceneffizienten Abwasserbeseitigung NRW II.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.