FE 15.0685/2020/FRB — Schwerlast-Straßenbrücke SS 80, Anpassung an Eurocodes Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä - FE 15.0685/2020/FRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 15.0685/2020/FRB — Schwerlast-Straßenbrücke SS 80, Anpassung an Eurocodes
FE 15.0685/2020/FRB
„Schwerlast-Straßenbrücke SS 80, Anpassung an Eurocodes, Berücksichtigung der Lastmodelle und Bemessungsnormen auf Grundlage der Eurocodes, sowie Erstellung einer Beschreibung und Bauanweisung (Handbuch)".
Das Schwere Straßenbrückengerät SS 80 (SS 80-Brücke) ist eine stählerne Fachwerkstraßenbrücke, die aus standardisierten Bauelementen besteht. Die einzelnen Bauelemente können in kurzer Zeit mit Schrauben zu einer Behelfsbrücke zusammengesetzt werden. Sie kann schnell wieder zerlegt und für neue Vorhaben eingesetzt werden. Das Ziel des Projektes ist die Aktualisierung der Beschreibung und Bauanweisung für die SS 80-Brücke auf Grundlage der heute gültigen Normen und Regelwerke. Das Schwere Straßenbrückengerät soll damit auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Im ersten Schritt soll eine Nachrechnung des Brückengerätes für ein geeignetes, vorgegebenes Verkehrslastniveau, welches aus vorangegangenen Verkehrslastsimulationen und Vergleichsrechnungen abgeleitet wurde, erfolgen. Daraus resultierende Defizite und mögliche Verstärkungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen sollen aufgezeigt werden. Zusammen mit bereits bekannten Defiziten, wie z. B. die fehlende Querkraft-Kopplung benachbarter Fahrbahnplatten, die ermüdungsanfällige Fahrbahnübergangkonstruktion und die Befestigung der Fahrbahnplatten an den Fachwerkträgern, sollen ggf. unter Einbezug bereits bekannter Ansätze Lösungen für eine sachgerechte Verstärkung ausführungsreif erarbeitet werden. Abschließend soll eine neue, aktualisierte Ausgabe der Beschreibung und Bauanweisung auf Basis der geprüften statischen Berechnungen und der Ausführungspläne erstellt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine Anforderungen.
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Gefordert werden: Nachzuweisen durch:
Kenntnisse und Erfahrung beim Aufstellen von statischen Nachweisen für den Überbau sowie für Montage- und Demontagezustände von Behelfs-Brücken (Ein- und Mehrfeldsysteme). Nachweis durch jeweils ein Projekt für einfeldrige und für mehrfeldrige Behelfs-Brücken innerhalb der letzten 3 Jahre (insgesamt 2 Referenzen) mehrjährige Kenntnisse und Erfahrung in der Prüfung und Instandsetzung von Bauteilen für Behelfs-Brücken. Nachweis durch ein Projekt aus den letzten 3 Jahren der Projektleiter und der Hauptbearbeiter müssen Kenntnisse im Bearbeiten von Projekten mit Behelfs-Brücken haben. Sie sind in das Projekt fest einzubinden und namentlich zu nennen. Eigenerklärung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB:
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber / Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.