Freianlagenplanung zum InHK Stadt Blankenberg — Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-027-2020-36
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2242 / 888-0
Fax: +49 2242 / 888-880465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung zum InHK Stadt Blankenberg — Planungsleistungen
Freianlagenplanung von 10 Projektbausteinen, darunter Wegebau, Lichtkonzept und Platzgestaltung.
Leistungsbilder gem. § 39 HOAI (Freianlagen), Leistungsphasen 1-3, optional: Leistungsphasen 4-9.
53773 Hennef
Die Stadt Hennef (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) hat im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) eine Strategie für den Ortsteil Stadt Blankenberg erarbeitet, um einerseits das denkmalwürdige und identitätsstiftende Erscheinungsbild und die historische Kultur- und Naturlandschaft in und um Stadt und Burg Blankenberg in Wert zu setzen, andererseits das Dorf als lebenswerten und attraktiven Wohnstandort zu stärken. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet neben dem Neubau eines Kultur- und Heimathauses sowie einer umfassenden Sanierung der historischen Stadtmauer (beides nicht Teil dieser Ausschreibung) eine Reihe von Aufwertungen und Inszenierungen von Freiräumen, die die einzelnen Points of Interest miteinander verbinden, funktionale Beziehungen verbessern und neue Anlaufstellen schaffen. Hierzu zählen insgesamt 10 Objekte, darunter ein Panoramaweg an der Stadtmauer, ein Beleuchtungskonzept, der Umbau des Marktplatzes mit neu zu entwerfender Freitreppe und der Ausbau des Besucherweges zwischen dem S-Bahnhof Blankenberg und der Ortschaft Stein. Zu erbringen sind zumeist Planungsleistungen gem. § 39 HOAI (Freianlagen), die abschnittsweise abgerufen werden. Der relativ lange Zeitraum von 2020 bis 2026 ergibt sich aus Abhängigkeiten zu der vorgeschalteten sukzessiven Sanierung der Stadtmauer sowie städtebaulichen Förderungen. Die Leistungsphasen 4 - 9 stehen daher unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage. Der Umfang des Beleuchtungskonzeptes für Wege, Fassaden und Stadtmauer ist abhängig von der Zustimmung der Naturschutzbehörde. Kreative und innovative Lösungsansätze sind bei der Vermittlung von Ergebnissen aus historisch-archäologische Untersuchungen mit Mitteln der Freiraumplanung gefragt. Der zeitliche Planungsablauf ist Anlage V zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiraumplanung InHK Stadt Blankenberg
Ort: Wittlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage I (Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten
Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Für das InHK hat die Stadt Hennef im Jahr 2018 eine Grünkonzeption erstellen lassen. Das beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Grünkonzeption wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Anlage VII). Bei der Erstellung des Rahmenplans ist die Stadt Hennef durch ein Planungsteam bestehend aus 3 Büros unterstützt worden. Auch diese Büros werden im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Der Rahmenplan wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Anlage VIII). Das InHK selbst ist als Anlage VI beigefügt.
Unterauftragnehmer:
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, ist - soweit der Unterauftragnehmer bereits benannt werden kann - das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 1 und Teil 2) einzureichen.
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, diese aber noch nicht benannt werden können, ist das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 1) mit dem Angebot einzureichen. In diesem Fall wird vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt werden, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers im Rahmen der Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 2) zur Verfügung. Vor Zuschlagserteilung ist für die beabsichtigten Unterauftragnehmer ebenso das zur Verfügung gestellte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 2) vorzulegen. Die Haftung des Bieters bleibt von der etwaigen Einschaltung von Unterauftragnehmern unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQDYV6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
Hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html