Bestellung eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers zur Prüfung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-27-2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers zur Prüfung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers zur Prüfung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (damals Bundesversicherungsamt) beabsichtigt, zur Durchführung der Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds ein erfahrenes und qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Wirtschaftsprüfern und/oder vereidigten Buchprüfern zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat bezogen auf die Jahresrechnung des Gesundheitsfonds die Jahresabschlussprüfung für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 jährlich durchzuführen. Die Prüfung umfasst ebenso die Rechnungslegung für den Innovations- und den Strukturfonds.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers zur Prüfung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) in die Rechnungslegung des Gesundheitsfonds integriert. Für die Rechnungslegung des KHZF gelten gem. § 14a Abs. 4 S. 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die für die Rechnungslegung der Sozialversicherungsträger geltenden Vorschriften entsprechend. Damit ist die Rechnungslegung des KHZF ab dem Geschäftsjahr 2020 als Bestandteil der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds gem. §§ 14a Abs. 6 S. 4 KHG i.V.m. 220 Abs. 3 S. 1 SGB V und 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer zu prüfen. Dies erfordert eine entsprechende Erweiterung des Auftrags für die verbleibenden Geschäftsjahre des Gesundheitsfonds.
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ausweitung der Prüfung des Gesundheitsfonds um die Rechnungslegung des KHZF für die Rechnungsjahre 2020 bis 2023
Das Verfahren wurde im Dezember 2019 bekannt gemacht. Die Änderung wurde auf Grundlage einer gesetzlichen Vorgabe notwendig, welche auf zum 1. Januar 2021 in Kraft trat. Für den Auftraggeber waren die Umstände nicht absehbar.