Reinigungsdienstleistungen TH Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 101205
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln) inkl. Anmietungen.
Campus Südstadt 1
Technische Hochschule Köln
Claudiusstr. 1
50678 Köln
Campus Südstadt:
Claudiusstr. 1 in 50678 Köln
Sowie Anmietung
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
Campus Südstadt 2
Technische Hochschule Köln
Ubierring 40
50678 Köln
Campus Südstadt:
Ubierring 40
Ubierring 48 und
Ubierring 48a
50678 Köln
Sowie die Anmietungen
Sachsenring 2-4
50677 Köln und
Maternusstr. 23
50678 Köln
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
Campus Deutz 1
Technische Hochschule Köln
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Campus Deutz:
IWZ Hochhaus, Hallenbereich Nord
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
Campus Deutz 2
Technische Hochschule Köln
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Campus Deutz:
Hallenbereiche Ost, Süd und West
Bibliothek
Altbau
Alle Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Sowie die Anmietungen
Robertstr. 2
51105 Köln und
Schanzenstr. 22, 28 und 32
51063 Köln
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
Campus Gummersbach
TH Köln – Campus Gummersbach
Steinmüllerallee 1
51643 Gummersbach
Campus Gummersbach:
Steinmüllerallee 1 (Bauteil A, B und Mensapavillon)
51643 Gummersbach
Sowie Anmietungen
Steinmüllerallee 4,
Steinmüllerallee 6 und
Rospestr. 1
51643 Gummersbach
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
Campus Leverkusen
Technische Hochschule Köln
Campusallee 1
51379 Leverkusen
Campus Leverkusen:
Campusallee 1
51379 Leverkusen
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte nutzen Sie das Dokument „Unternehmensdaten“ für:
— Ihre Angaben zum Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartigen, geeigneten Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten).
Bitte nutzen Sie das Dokument „Unternehmensdaten“ für:
— eine Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument „Bietenden-Leitfaden“, Nummer 4.3), sowie
— über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
2. Bitte nutzen Sie das Dokument „Erklärungen im Beschaffungsverfahren“ für die Abgabe der dort aufgeführten Eigen- bzw. Verpflichtungserklärungen.
1. Nutzen Sie das Dokument „Referenzliste“ für:
— mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument „Bietenden-Leitfaden“, Nummer 4.3). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
2. Nutzen Sie das Dokument „Unternehmensdaten“ für:
— eine Kurzdarstellung Ihres Firmenprofils,
— die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los) – eine abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleiter oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung und eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Objektleitung von gleichwertig erbrachten Leistungen wird vorausgesetzt,
— Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) – der Zertifizierung gleichgesetzt sit der vom Bieter zu erbringende Nachweis, dass er die mit der Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Digital
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2025
1. Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen.
Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat das bietende Unternehmen die Vergabestelle hierüber umgehend zu informieren. Die dem bietenden Unternehmen nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
2. Wichtiger Hinweis:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (z. B. Fragen zu den Unterlagen und die zugehörige Beantwortung) erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist die Registrierung des Unternehmens erforderlich. Eine Registrierung bietet zudem den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen, sowie über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden.
Fragen zu den Unterlagen bzw. zum Verfahren sollten bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Eine Beantwortung erfolgt i. d. R. innerhalb von drei Arbeitstagen. Die übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten.
Zur Abgabe eines Angebotes muss das bietende Unternehmen registriert sein.
3. Aus dem Angebotsschreiben und den abzugebenden, ggfls zu unterzeichnenden Unterlagen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der dort genannten bzw. unterzeichnenden Person um vertretungsberechtigte Personen des Bieters handelt. Soweit sich die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist eine Originalvollmacht für die genannte/unterschreibende Person mit dem Angebot vorzulegen. Diese Vollmacht ist von einer Person zu unterzeichnen, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem öffentlichen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft nutzen Sie bitte das Formblatt 531. Dies ist zusammen mit dem Angebot einzureichen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden).
5. Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierfür ist von Ihnen bzw. dem Dritten das Formblatt:
a) 532 (Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag) und
b) 533 (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungleiher) zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei die unter 2. genannten Maßgaben für die Unterzeichnung.
6. Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDMK4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 3045
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
— Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
— Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 3045
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de