Sanierung Georg-Büchner-Gymnasium Felix-Klein-Straße 3
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Georg-Büchner-Gymnasium Felix-Klein-Straße 3
Am Schulstandort Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3 / Tersteegenstraße 62, befinden sich mehrere Gebäude aus verschiedenen Bauzeiten. Im Rahmen des Projektes wird das Hauptgebäude für die Bedürfnisse des Schulbetriebs als G 9 Gymnasium hergerichtet und brandschutztechnisch saniert. Zudem wird an das Hauptgebäude eine Außentreppenanlage vom Schulhof in den Musikraum des Kellergeschosses angebaut. Ansonsten finden keine Anbauten statt.
Die Fassade und das Dach der Aula werden erneuert. Die Maßnahme umfasst rund 12 600 qm BGF schulische Fläche. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. In den Außenanlagen werden Rückhaltevolumen durch Mulden, Kiesspeicher oder Speicherkörper geschaffen.
Im Zuge der Neusanierung werden u. a. folgende Gewerke ausgeschrieben:
— Baustelleneinrichtung,
— Gerüstbauarbeiten,
— Rohbauarbeiten,
— Metallbauarbeiten,
— Fassadenarbeiten,
— Gipskartonarbeiten,
— Landschaftsgärtnerische Arbeiten,
— Aushub- und Erdbewegungsarbeiten,
— Sanitär- und Heizungsarbeiten,
— Lüftungs- und Kälteanlagen,
— Förderanlagen,
— MSR Anlagen,
— Elektroarbeiten.
Düsseldorf
Am Schulstandort Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3 / Tersteegenstraße 62, befinden sich mehrere Gebäude aus verschiedenen Bauzeiten. Im Rahmen des Projektes wird das Hauptgebäude für die Bedürfnisse des Schulbetriebs als G 9 Gymnasium hergerichtet und brandschutztechnisch saniert. Zudem wird an das Hauptgebäude eine Außentreppenanlage vom Schulhof in den Musikraum des Kellergeschosses angebaut. Ansonsten finden keine Anbauten statt.
Die Fassade und das Dach der Aula werden erneuert. Die Maßnahme umfasst rund 12 600 qm BGF schulische Fläche. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. In den Außenanlagen werden Rückhaltevolumen durch Mulden, Kiesspeicher oder Speicherkörper geschaffen.
Im Zuge der Neusanierung werden u. a. folgende Gewerke ausgeschrieben:
— Baustelleneinrichtung,
— Gerüstbauarbeiten,
— Rohbauarbeiten,
— Metallbauarbeiten,
— Fassadenarbeiten,
— Gipskartonarbeiten,
— Landschaftsgärtnerische Arbeiten,
— Aushub- und Erdbewegungsarbeiten,
— Sanitär- und Heizungsarbeiten,
— Lüftungs- und Kälteanlagen,
— Förderanlagen,
— MSR Anlagen,
— Elektroarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kön
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.