Präsentationsmedien für 4 Berufskollegs mit 5 Standorten der Stadt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5524
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Präsentationsmedien für 4 Berufskollegs mit 5 Standorten der Stadt Bielefeld
Lieferung von Präsentationsmedien für 4 Berufskollegs mit 5 Standorten der Stadt Bielefeld.
Lieferung von interaktiven Touch-Monitoren u. diversem Zubehör (Wireless Keyboard m. Touchpad, Umschaltboxen u. Monitoren)
Carl-Severing-Berufskolleg für Metall u. Elektrotechnik
Hermann-Delius-Straße 4
33607 Bielefeld
Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft u. Verwaltung
Bleichstraße 12
33607 Bielefeld
Carl-Severing-Berufskolleg f. Wirtschaft u. Verwaltung Zweigstelle
Grasmückenweg 11
33607 Bielefeld
Maria-Stemme-Berufskolleg
Huberstraße 40
33607 Bielefeld
Rudolf-Rempel-Berufskolleg
An der Rosenhöhe 5
33647 Bielefeld
Lieferung von Präsentationsmedien für 4 Berufskollegs an 5 Standorten der Stadt Bielefeld:
— 11 Stück interaktive Touch-Monitore mit Rollstativ,
— 77 Stück interaktive Touch-Monitore mit Pylonenstativ,
— 20 Stück interaktive Touch-Monitore mit Rollstativ u. integriertem PC,
— 8 Stück interaktive Touch-Monitore mit Pylonensystem u. integriertem PC,
— 33 Stück interaktive Touch-Monitore mit Pylonensystem, mit Seitenflügeln u. integriertem PC,
— 1 Stück interaktiver Touch-Monitor mit Wandmontage u. integriertem PC,
— 92 Stück 24-Zoll-Monitore,
— 100 Stück Umschaltboxen und
— 194 Stück Wireless Keyboards sämtlich als Neuware des Herstellers.
Die Anzahl der Geräte je Berufskolleg ist der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bewilligung der Fördermittel für dieses Vergabeverfahren ist bis zum 30.9.2021 befristet.
Der Auftragnehmer liefert, montiert und nimmt das Präsentationsmedium in Betrieb. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle.
Die Terminierung zur Lieferung und Installation wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Berufskolleg abgestimmt. Die Kontaktdaten der einzelnen Berufskollegs werden dem Auftragnehmer mit der Auftragserteilung mitgeteilt. Individuelle Abstimmungen mit den Schulen müssen möglich sein, die Sonderwünsche (wie z. B. Montage nur nach der Unterrichtszeit) berücksichtigen.
Die Anlieferstandorte sind nicht per Lastenaufzug oder Rampe zu erreichen. Die Ware ist direkt im jeweiligen Klassenraum auszuliefern.
Die Lieferung, Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Präsentationsmedien müssen spätestens bis zum 17.9.2021 erfolgt sein.
Nach Zuschlagserteilung werden Termine vereinbart, in denen die Klassenräume mit den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort begutachtet werden (Beschaffenheit der Wände, Positionierung der Displays, Sichtung der Strom- und Internetversorgung). Es wird vor Ort, zusammen mit Vertretern des Berufskollegs, die optimale Montageposition besprochen und festgelegt. Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation (wenn nötig mit Fotos) und stellt diese der Stadt Bielefeld zeitnah zur Verfügung. Aus der Dokumentation muss ersichtlich sein, was von der Stadt Bielefeld bauseitig zu leisten ist (bspw. Positionierung von Steckdosen, LAN-Anschlüssen, Umbau oder Entsorgung von Tafeln, etc.) dass die Touch-Monitore in Betrieb genommen werden können.
Die Installationen sollen vorzugsweise in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen. Darüber hinaus sind aber individuelle Abstimmungen mit den Schulen möglich, die Installationen auch während der Schulzeit jegliches Verpackungsmaterial wird nach der Montage wieder mitgenommen und fachgerecht dem Entsorgungskreislauf zugeführt.
Nach der Montage erfolgt nach individuellen Terminabstimmungen mit den Berufskollegs eine Basiseinweisung der Bedienerführung, die eine Bedienerschulung der Touch-Monitore je Schulstandort mit mind. 45 Minuten pro System beinhaltet.
Lieferung von 100 Laserprojektoren (davon 40 mit zusätzlichen Multiple-Input-Servern (im Bundle)) und 65 Leinwände in 2 Varianten (elektrisch betrieben und fest an der Wand montiert)
Carl-Severing-Berufskolleg für Metall u. Elektrotchnik
Hermann-Delius-Straße 4
33607 Bielefeld
Lieferung von Präsentationsmedien:
— 40 Stück Bundle von „Multiple-HD-Wireless-Input-Servern“ und Laserbeamer,
— 60 Stück Laserbeamer,
— 15 Stück fest an der Wand montierter Präsentationsleinwänden und
— 50 Stück elektrisch betriebenen Präsentationsleinwänden sämtlich als Neuware des Herstellers.
Die Leistung des kompletten Loses 2 ist für das Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik vorgesehen.
In einem Teil der Klassenräume, in denen die Laserprojektoren installiert werden sollen, sind bereits Leinwände vorhanden. In 65 Klassenräumen befinden sich keine Projektionsleinwände und müssen daher neu installiert werden. Nach Zuschlagserteilung wird dem Auftragnehmer eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in welchen Klassenräumen welche Variante der Laserprojektoren (Bundle oder kein Bundle) und welche Variante der Leinwände (elektrisch betrieben und fest an der Wand montiert) geliefert werden muss.
Die Bewilligung der Fördermittel für dieses Vergabeverfahren ist bis zum 30.9.2021 befristet.
Der Auftragnehmer liefert, montiert und nimmt das Präsentationsmedium in Betrieb. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle.
Die Terminierung zur Lieferung und Installation wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Berufskolleg abgestimmt. Die Kontaktdaten der einzelnen Berufskollegs werden dem Auftragnehmer mit der Auftragserteilung mitgeteilt. Individuelle Abstimmungen mit den Schulen müssen möglich sein, die Sonderwünsche (wie z. B. Montage nur nach der Unterrichtszeit) berücksichtigen.
Die Anlieferstandorte sind nicht per Lastenaufzug oder Rampe zu erreichen. Die Ware ist direkt im jeweiligen Klassenraum auszuliefern.
Die Lieferung, Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Präsentationsmedien müssen spätestens bis zum 17.9.2021 erfolgt sein.
Nach Zuschlagserteilung werden Termine vereinbart, in denen die Klassenräume mit den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort begutachtet werden (Beschaffenheit der Wände, Positionierung der Displays, Sichtung der Strom- und Internetversorgung). Es wird vor Ort, zusammen mit Vertretern des Berufskollegs, die optimale Montageposition besprochen und festgelegt. Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation (wenn nötig mit Fotos) und stellt diese der Stadt Bielefeld zeitnah zur Verfügung. Aus der Dokumentation muss ersichtlich sein, was von der Stadt Bielefeld bauseitig zu leisten ist (bspw. Positionierung von Steckdosen, LAN-Anschlüssen, Umbau oder Entsorgung von Tafeln, etc.) dass die Touch-Monitore in Betrieb genommen werden können.
Die Installationen sollen vorzugsweise in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen. Darüber hinaus sind aber individuelle Abstimmungen mit den Schulen möglich, die Installationen auch während der Schulzeit jegliches Verpackungsmaterial wird nach der Montage wieder mitgenommen und fachgerecht dem Entsorgungskreislauf zugeführt.
Nach der Montage erfolgt nach individuellen Terminabstimmungen mit den Berufskollegs eine Basiseinweisung der Bedienerführung, die eine Bedienerschulung der Touch-Monitore je Schulstandort mit mind. 45 Minuten pro System beinhaltet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
— Es müssen mindestens zwei Referenzen des Bieters zu vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind, eingereicht werden. Davon muss mindestens eine Referenz ein vergleichbares Auftragsvolumen haben. Als vergleichbar gilt dabei ein Volumen ab ca. 60 %. Dabei sind Auftragswert, Liefer- bzw. Erbringungszeitraum sowie ein Ansprechpartner des Referenzgebers anzugeben.
Eine Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen mit Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre ist beizufügen.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren sind anzugeben.
Die Standorte der Serviceniederlassungen sowie die Anzahl der dort beschäftigten Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter, insbesondere der diesen Auftrag betreuenden Niederlassung, sind aufzuführen.
Dem Angebot sind umfangreiche Beschreibungen und technische Datenblätter zu sämtlichen Geräten der Lose 1 und 2 beizufügen (Anlage 2).
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle
Niederwall 23, 4. Etage, Flur G
Zimmer G 420
33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9UQ1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]