EU-weite Ausschreibung über die Lieferung von Schubbodenaufliegern Referenznummer der Bekanntmachung: 335.218
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung über die Lieferung von Schubbodenaufliegern
Gegenstand der auszuschreibenden Leistungen ist die Ersatzbeschaffung von 3 Schubbodenaufliegern, die verschleißbedingt notwendig wird. Als Zugmaschine werden bei der RSAG bereits vorhandene Fahrzeuge eingesetzt. Die Schubbodenauflieger werden zum Transport von Grün- bzw. Bioabfällen, Restmüll und PPK-Fraktionen genutzt. Der jeweilige Schubbodenauflieger muss u. a. ein Ladevolumen von mindestens 90 m3 aufweisen und jeweils mit Kofferaufbau, geeignetem Schubbodensystem und kraftbetätigter Dachabdeckung ausgestattet sein.
Troisdorf 53840
S. II.1.4).
Bei der Laufzeit in Monaten gem. Ziff. II.2.7) handelt es sich um eine ca.- Angabe. Gemäß Liefervertrag sind die Schubbodenauflieger bis spätestens 21. Dezember 2021 auszuliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über die Lieferung von Schubbodenaufliegern.
— Eigenerklärung über die Lieferung von mindestens 5 baugleichen oder ähnlichen Schubbodenaufliegern zum Transport von Abfällen in den Jahren 2017 bis 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. I.3) „Kommunikation“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)“ an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform „Vergabemarktplatz NRW“ erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDYQ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.