EU-weite Ausschreibung über die Lieferung eines Umschlagbaggers Referenznummer der Bekanntmachung: 335.220
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung über die Lieferung eines Umschlagbaggers
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines fabrikneuen Umschlagbaggers für den Betrieb der Entsorgungsanlage der RSAG in Eitorf. Dieses Spezialgerät mit hochfahrbarer Kabine soll verschiedene Abfallfraktionen u. a. Sperrmüll, Grün- und Holzabfälle, die zunächst in Schüttecken gesammelt werden, in Container und Schubbodenfahrzeuge verladen.
Darüber hinaus sind die im Wartungsvertrag (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) geregelten Pflichten Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.
Entsorgungsanlage der RSAG 53783 Eitorf
s. II.1.4).
Der neben dem Liefervertrag über den Umschlagbagger mit ausgeschriebene Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von zunächst 2 Jahren. Der Auftraggeber kann den Wartungsvertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die jeweils bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag dreimal jeweils
Um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Bei der Laufzeit in Monaten gem. Ziff. II.2.7) handelt es sich um eine ca.-Angabe. Gemäß Liefervertrag ist der Umschlagbagger spätestens am 20. Dezember 2021 auszuliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über die Lieferung von Umschlagbaggern.
— Eigenerklärung über die Lieferung von mindestens fünf baugleichen oder ähnlichen Umschlagbaggern in den Jahren 2017 bis März 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. I.3) „Kommunikation“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)“ an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform „Vergabemarktplatz NRW“ erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDYQL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.