Mobile Dokumentationseinheit für die Mühlenkreiskliniken (AöR) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/550789
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Dokumentationseinheit für die Mühlenkreiskliniken (AöR)
Die Mühlenkreiskliniken planen die Beschaffung mobiler Dokumentationseinheiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Mühlenkreiskliniken sind ein kommunaler Gesundheitskonzern. Zu ihm gehören das Johannes Wesling Universitätsklinikum Minden, das Krankenhaus Lübbecke-Rahden, das Krankenhaus Bad Oeynhausen, die Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen, das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit, die Akademie für Gesundheitsberufe, das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und die Mühlenkreis Service-GmbH. Über 4 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen jährlich etwa 200 000 Patienten, ambulant und stationär.
Wir planen die Beschaffung der Dokumentationseinheiten für die Standorte Minden und Lübbecke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Die Erklärung ist – auf Verlangen der Vergabestelle – für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichne Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Rechtsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
b) in der alle Mitgliederaufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bei der angebotenen/gelieferten Ware muss es sich ausschließlich um Neuware handeln, die über offizielle Herstellerdistributionswege beschafft wurde. Sogenannte Renew- und Refurbished-Ware-Produkte sowie Brokerware werden nicht akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.