Teilerneuerung, Aufrüstung und Ergänzung von 3 Linksherzkatheter-Messplätzen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheinlandklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilerneuerung, Aufrüstung und Ergänzung von 3 Linksherzkatheter-Messplätzen
Teilerneuerung von 3 Linksherzkatheter-Messplätzen „Allura“ der Firma Philips aus dem Jahr 2009 (ein Zweiebenen-Herzkathetermessplatz und 2 Einebenen-Herzkathetermessplätze, alle mit hämodynamischer Auswertung und sonstigen Aufzeichnungssystemen, einer mit elektrophysiologischer Auswertung). Die Massnahme soll während vom Auftraggeber vorgegebener betriebsschwacher Zeiten so durchgeführt werden, dass jeweils nur eines der 3 Geräte nicht betriebsbereit ist. Das erforderliche Zubehör ist mit zu liefern. Der Auftraggeber übernimmt keine Vorleistungen, die Organisation des Umbaus ist vom Auftragnehmer selbst zu übernehmen. Sämtliche nicht zur Erneuerung beauftragten Peripheriesysteme, Software und Datenbanken sind wieder funktionsfähig anzubinden und dazu ggf. anzupassen, ebenso sind alle Dokumentationen anzupassen. Bestimmte zusätzliche Ausstattungsmerkmale und Geräte sind ergänzend zu liefern. Die vorhandene Bedienlogik und die vorhandenen IT-Strukturen sollen erhalten bleiben.
Neuss
Die vorhandenen Herzkathetermessplätze (HKM) entsprechen aus klinischer Sicht nicht mehr dem aktuellen Standard aktueller Modelle. Dieser soll ohne längere Ausserbetriebnahme möglichst ökonomisch hergestellt werden. Die vorhandene Bedienlogik und die vorhandenen IT-Strukturen, die auch mit anderen Systemen (u. a. 2 nicht zu erneuernden HKM) verwendet werden, sollen erhalten bleiben.
Durch die Aufrüstung unter Weiterverwendung möglichst vieler vorhandener Komponenten soll gegenüber Neusystemen bei folgenden Positionen Einsparungen von Ressourcen erzielt werden:
Weiternutzung von Bauteilen und der vorhandenen technischen Infrastruktur (Elektro, Klima) sowie Verkürzung der Ausfallzeit durch rasche Installation. Reduzierte Betriebszeiten-Unterbrechungen werden wegen zu erwartender Nachholeffekte in der Zeit nach den Corona-bedingten Betriebseinschränkungen als besonders wichtig betrachtet.
Die Realisierung durch Aufrüstung bringt zudem ökologische Vorteile: Die Verwendung vorhandener wenig gealterter Komponenten spart gemäß Hersteller größere Mengen Material (z. B. Aluminium, Metalle) und CO2 bzw. Energie.
Der Baukörper wird nicht berührt, die Schwerlastkonstruktion bleibt montiert und wird nur gering verändert. Folgende Systemteile bleiben erhalten: C-Bogen, L-Arm, Laufwagen des L-Armes, Deckenschienen des Laufwagens, Fuss des Patiententisches. Stahlplatten im Boden und an der Decke sowie Bolzen und Schrauben werden weiter verwendet.
Es werden die vorhandenen Softwarelizenzen für folgende Komponenten weiter verwendet: Stentboost, Dicom, quantitative Coronaranalyse, Linksventrikelanalyse, Einspielen von Videosignalen.
Bei der Aufrüstung entfallen Kosten zum neuen Anschluss an im Haus vorhandene IT-Systeme (KIS, PACS, Dosismanagement usw.).
Es bleibt das durchgehende Bedienkonzept erhalten zum vorhandenen 4. HKM der Firma Philips am gleichen Standort sowie dem HKM in Dormagen, wo teilweise das gleiche Personal eingesetzt wird. Der Schulungsaufwand ist durch unverändertes Bedienkonzept gering (im Notfall ist das grundlegende und unveränderte Bedienkonzept relevant, zusätzliche Möglichkeiten sind kein Muss).
Die klinischen Vorteile nach Aufrüstung ergeben sich durch:
Verbesserte Bildqualität durch neue Radiologische Komponenten (Strahler, Röhren), geringere Strahlenbelastung, Zeitersparnis durch schnellere IT-Komponenten, verbessertes Sicherheitsniveau durch aktuellere Software bzw. Betriebssysteme.
Ausserdem wird die Anlage ergänzt und auch Peripheriegeräte anderer Lieferanten erneuert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es wurde kein anderer Lieferant gefunden für eine vergleichbare Aufrüstung unter folgenden Anforderungen:
— weitere Nutzung wesentlicher Bauteile mit dem der Einsparung von Ressourcen,
— Weiternutzung vorhandener Software-Lizenzen,
— Montage in unveränderten Räumen, unveränderte technische Infrastruktur,
— Keine Kosten zum Anschluss an im Haus vorhandene IT-Systeme,
— Anschlussmöglichkeit bestimmter Peripheriegeräte des gleichen Herstellers,
— Erhalt des einheitlichen Bedienkonzeptes zu den vorhandenen zwei weiteren HKM des gleichen Herstellers mit Vorteilen hinsichtlicher geringeren Schulungsbedarfes und flexiblem Personaleinsatz an den verschiedenen Systemen,
— Ausfallzeit geringer als bei vollständiger Erneuerung,
— Kompatibilität mit vorhandenen Systemen ohne Zusatzkosten,
— Unveränderter Workflow.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilerneurung, Ergänzung und Aufrüstung von 3 Linksherzkatheter-Messplätzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.philips.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter V.2.4 angegebene Betrag ist die für das Projekt zu zahlende monatliche Leasingrate über 9 Jahre. Der gegenüber der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung erhöhte Betrag ergibt sich dadurch, dass in den Auftrag ein zusätzliches Ultraschallgerät EPIQ CVxi in Kombi mit dem EchoNavigator aufgenommen wurde. Der Preis für die Aufrüstung der HKM beträgt wie in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung angegeben [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g. Vergabekammer. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html