Gebäudereinigung Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: HdG 9/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hdg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Bonn
Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren über Gebäudereinigungsleistungen für die Liegenschaften in Bonn.
53113 Bonn
Rahmenvertrag Gebäudereinigungsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkassen zur Erklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintrag in die Handwerksrolle (oder Bescheinigung eines vergleichbaren Institutes) für Reinigungsunternehmen,
— Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder vergleichbar der sich bewerbenden Firma (nicht älter als 6 Monate). Dieser darf keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden Eintragungen enthalten (§ 150 GewO),
— Zu Position 1.20 des LV ist eine offene Kalkulation beizufügen,
— Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt wurden und werden und über tarifgerechte Entgelt- und Leistungszahlung nach dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag.
— Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Facility Management-Unternehmen, das heißt Versicherungsschutz für Dienstleistungen im infrastrukturellen Facility Management (z. B. Reinigungs- und Pflegedienste, Sicherheit, Empfangsdienst, Hausmeisterdienst, Gartenbau und Winterdienst etc.) mit mindestens nachfolgenden Deckungselementen: Deckung für vertragliche Haftung, erweiterter Strafrechtschutz, Schlüsselschäden, Schäden an Gerätschaften Dritter, Schäden durch Medienverluste, Umweltregressdeckung, branchenspezifische, offene Vermögensschadensdeckung für alle ausgeübten Facility Management-Tätigkeiten.
Dabei sind Mindestdeckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden (je Person), 1 Mio. EUR Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR Schlüsselverlust, [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz nachzuweisen. Alternativ kann auch eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden im Zuschlagsfalle eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Facility-Management-Unternehmen abzuschließen.
— Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz der Jahre 2017 bis 2019 im Gebäudereinigungsgewerbe, Mindestbruttoumsatz insgesamt [Betrag gelöscht] EUR.
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens über Unterhaltsreinigung in Form von mindestens 3 schriftlichen Referenzen der jeweiligen Auftraggeber (davon mindestens ein Museum mit mind. 4 000 qm Ausstellungsfläche und 80 000 Besuchern pro Jahr sowie ein weiteres Museum mit mind. 2 000 qm Ausstellungsfläche, keine Freilichtmuseen) mit Angabe von Referenzobjekt, Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Leistungsumfang und Ansprechpartner/in mit Telefonnummer. Die angegebenen Referenzen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein,
— Eigenerklärung über die Qualifikation (abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereinigerhandwerk mit Vorarbeiterqualifikation) der/des Vorarbeiters/in inkl. Lebenslauf. Eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Arbeit im Museums- und Ausstellungsbereich ist nachzuweisen,
— Eigenerklärung zum Vorhandensein einer täglich zwischen 7.00 und 19.00 Uhr zu erreichenden Zentrale bzw. eines/r Ansprechpartner/in für kurzfristige Sonderanforderungen,
— Eigenerklärung über den ggf. geplanten Einsatz von Nachunternehmern und Vorlage von Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer (Nachunternehmer müssen ebenfalls die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen),
— Eigenerklärung zur Qualität des einzusetzenden Personals.
Abschnitt IV: Verfahren
53113 Bonn
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfang 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext sowie aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen gestellt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).