Sanierung des Freibades in Leichlingen | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV für die Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: LBB_VE741_Fachplanung TWP Freibad
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leichlingen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bluetenbad.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Freibades in Leichlingen | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV für die Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOA für die Sanierung des Freibades in Leichlingen.
Leichlingen 42799
Die Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungs-GmbH, ein 100 %-iges Tochterunternehmen der Stadt Leichlingen, plant die Sanierung des Freibades in Leichlingen. Das Freibad wird rein saisonal betrieben und liegt neben dem Hallenbad, das derzeit neu gebaut wird.
Das Freibad in Leichlingen wurde in den 1950-er Jahren am Rande der Innenstadt errichtet. Den Leichlinger Bürger*innen standen ein 50-m-Stahlbetonschwimmbecken und ein kleines Kinderplanschbecken zur Verfügung. Wegen vorliegender Mängel wurde das Freibad Anfang der 1990er Jahre geschlossen, nach sechs Jahren im Jahr 1999 jedoch umfassend saniert und umgebaut. Dabei wurden die Funktionen getrennt: der Körper des 50-m-Schwimmbeckens wurde in ein 25-m-Schwimmerbecken (mit Sprunggrube und 3-m-Sprunganlage) und ein Nichtschwimmerbecken aufgeteilt. Ein neuer Kleinkinderwassergarten in unmittelbarer Nähe beider Becken rundete das Angebot ab. Es entstand eine Wasserfläche von insgesamt 1 144 m2. Zwischen beiden Schwimmbecken wurden ein Technikgebäude mit aufgesetztem Schwimmmeister-Stand und ein Schwallwasserbehälter errichtet.
Im Laufe der Jahre sind neue, zahlreiche bauliche und technische Mängel aufgetreten. Um die Becken auch zukünftig nutzen zu können, ist daher eine tiefergehende Sanierung des Stahlbetons erforderlich. Im gleichen Zuge bietet sich eine energetische Optimierung, Herrichtung einer durchgängigen Barrierefreiheit und Angebotsanpassung an die veränderte Nachfragesituation an.
Im Frühjahr 2020 wurde der LBB eine Machbarkeitsstudie mit mehreren Sanierungsvarianten vorgestellt, die die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt des Bades aufzeigt und gleichzeitig die Modifikation des Angebotes und der Funktionen des Freibades berücksichtigt. Dabei wurden ebenfalls die mit der Realisierung verbundenen Investitionskosten ermittelt und ein inhaltliches und zeitliches Umsetzungskonzept dargelegt.
In der favorisierten Sanierungs-Variante werden die vorhandenen Wasserflächen so qualifiziert, dass unter Beibehaltung der wesentlichen Kernfunktionen bei quantitativer Reduktion eine hohe Qualitätssteigerung stattfindet. Zusätzliche Spiel- und Spaßelemente werden die Attraktivität des Angebotes deutlich steigern. Die Wassertiefen werden in Funktionen unter Ausnutzung der vorhandenen Becken-Geometrien angepasst. In die Becken werden schlaffe Edelstahlauskleidungen gesetzt. Beckenköpfe und Rinnen werden ebenfalls ersetzt. Konstruktion, Technik und Freianlagen werden desgleichen saniert.
Für die Sanierung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 2,89 Mio. EUR (netto) ausgegangen. Die geschätzten Kosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (LPH 2-6).
Die Eignung nach Ziffer III.1.2) bis III.1.3). Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphase 4 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 5 bis 6 (Stufe 3). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung)) in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 GWB,
— Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (40 %),
— Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 Jahren (Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (50 %),
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.) Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
In Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
Des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich
Beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bewerbergemeinschaften – wird hingewiesen.
Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure.
Die Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungs-GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.
Hierzu wird die Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungs-GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
— die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen. Bereits an dieser Stelle weist die Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungs-GmbH nochmals auf Ziffer IV.1.5) dieser Bekanntmachung hin, wonach sie sich das Recht vorbehält, nach § 17 Abs. 11 VgV den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über das Bieterkommunikationstool auf der Projektplattform ist nicht zugelassen.
4. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
5. Den höchstens 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
6. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind. Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl. Grundlage für die Auswahl der 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
7. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Eine Einreichung der Unterlagen erfolgt in Textform nach § 126b BGB.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der
Vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTD1JF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.