Beschaffung von IT-Dienstleistungen (System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System) im wettbewerblichen Dialog Referenznummer der Bekanntmachung: SfH_IT_Dienstleistungen_ 714_2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hochschulstart.de/sfh/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Dienstleistungen (System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System) im wettbewerblichen Dialog
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen „System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System“ im wettbewerblichen Dialog.
Stiftung für Hochschulzulassung
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) möchte mittels eines wettbewerblichen Dialogs einen Auftragnehmer beauftragen, welcher zur Qualitätssicherung der Releases des DoSV-Systems langfristig System-, Abnahme- und Hotfixtests durchführt. Die SfH beabsichtigt, die Qualität der Software des Gesamtsystems DoSV durch die Vergabe der Softwaretests an den Auftragnehmer abzusichern.
Die System-, Abnahme- und Hotfixtests sollen sicherstellen, dass das DoSV System den technischen Anforderungen entspricht und performant ist, um die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben an die Studienplatzvergabe zu gewährleisten. Ferner soll durch diese Auftragsvergabe ein allgemeines Testkonzept für das DoSV erarbeitet werden, welches durch die Auswahl angemessener Testmethoden und eine adäquate Zeitplanung sicherstellt, dass die Software zum Zeitpunkt des jeweiligen Vergabeverfahrens der Studienplätze, den technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht, gemäß denen sie entwickelt wurde. Ferner sollen durch den Auftragnehmer die stiftungsinternen Kompetenzen im Hinblick auf Software-Tests gestärkt und erweitert werden, indem ebenfalls Tools sowie Knowhow, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Softwaretests mit Hilfe von Testautomatisierungen, an die SfH transferiert werden.
Die den System- und Abnahmetests vorgelagerten Tests der Softwareentwicklung sind nicht Bestandteil des Testauftrages.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2 Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT Servicevertrags [Anlage 905] i. V. m. EVB-IT-Service-AGB [Anlage 915] über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2 Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Zu der Dialogphase werden mindestens 3 Bewerber zugelassen, die auf Basis der Vergabeunterlagen zur Teilnahme am Dialog aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu der Dialogphase zuzulassen. Die Höchstzahl an Bewerbern, die zur Teilnahme am Dialog aufgefordert werden, wird auf höchstens 5 festgelegt.
Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts und des Inhalts der Referenzprojekte einschließlich der eingesetzten Werkzeuge und Methoden wie folgt:
Auftragswert (netto) – vereinnahmtes Honorar für Testdienstleistungen Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bezogen auf den Auftragswert maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Inhalte der Referenzprojekte einschließlich Werkzeuge und Methoden
Punktevergabe erfolgt nachfolgendem Schema (Punkte werden kumuliert):
Im Referenzprojekt wurde eine Testautomatisation erstellt = 1 Punkt
Im Referenzprojekt wurde eine vorhandene Testautomatisation genutzt = 1 Punkt
Im Referenzprojekt wurden repräsentative Testdaten erstellt = 2 Punkte
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bezogen auf die Werkzeuge und Methoden maximal 20 Punkte (5 x 4 = 20) erzielt werden.
In Summe können für den Auftragswerts und die eingesetzten Werkzeuge und Methoden maximal 50 Punkte (30 + 20 = 50) erzielt werden.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mindestens 100 Personentage der Dienstleistung „System-, Abnahme und Hotfixtests“ in dem Referenzprojekt zwischen dem 1.1.2015 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht worden sind.
Der Teilnahmeantrag muss Angaben zu mindestens 2, maximal 5 Referenzprojekten beinhalten, die die System-, Abnahme und Hotfixtests mit einem Gesamtumfang von zusammen addiert mindestens 500 Personentagen in diesen maximal 5 Referenzprojekten umfassen.
Sämtliche Referenzprojekte müssen die folgenden Leistungen beinhaltet haben:
— Software-Tests auf verschiedenen Testebenen (funktionale und nicht funktionale Tests),
— Durchführung des End-to-End-Testprozesses durch die verschiedenen Iterationen,
— Erstellung repräsentativer Testdaten,
— Durchführung der wesentlichen Prozesse und Aufgaben im Rahmen eines Tests unter Beachtung der einschlägigen Standards, insbesondere [ISO 29119, IEEE 829, IEEE 1008, BS 7925] und [ITIL],
— es sind verschiedene Techniken der Testautomatisierung angewendet und eingesetzt worden,
— Umgang mit der ISTQB Terminologie
— Software-Tests durch Bestehen entsprechender Zertifikatsprüfungen.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
Kann ein Bewerber nicht mindestens 2 Referenzprojekte angeben, die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Beinhaltet der Teilnahmeantrag mehr als 5 Referenzprojekte, werden lediglich die nummerischen ersten Referenzprojekte 1 bis einschließlich 5 bewertet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Ziel ist der Abschluss eine Rahmenvereinbarung mit 2 Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils weitere dreimal 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben folgende Erklärungen mit Ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Bewerber/-Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 „Bietergemeinschaft“ zu verwenden und diese als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 „Ausschlussgründe“ zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllten Anlagen als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen,
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von mindestens
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden.
Und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler).
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 „Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Der Bewerber hat diese Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich sind.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens einem / einer Beschäftigten / Führungskraft (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die mindestens über einen Fachhochschulabschluss aus den Bereichen Informatik, Mathematik oder Physik oder in einem anderen Bereich mit zusätzlicher dreijähriger Berufserfahrung in der Qualitätssicherung von Software verfügt sowie im jährlichen Mittel von mindestens 2 Beschäftigten (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung in der Qualitätssicherung von Software verfügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2018-2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Die Bewerber haben daher die Anlage 207 „Technische Fachkräfte“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Referenzprojekte
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (IT-Dienstleistungen) im Bereich Qualitätssicherung von Software in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitraums,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Sowie Angabe
— ob eine Testautomatisation erstellt und genutzt wurde,
— ob repräsentative Testdaten erstellt wurden und
— welche Tools und Methoden zur Qualitätssicherung der Software eingesetzt wurden.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mindestens 100 Personentage der Dienstleistung „System-, Abnahme und Hotfixtests“ zwischen dem 1.1.2015 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht worden sind
Der Teilnahmeantrag muss Angaben zu mindestens 2, maximal 5 Referenzprojekten beinhalten, die die System-, Abnahme und Hotfixtests mit einem Gesamtumfang von zusammen addiert mindestens 500 Personentagen in diesen maximal 5 Referenzprojekten umfassen.
Sämtliche Referenzprojekte müssen die folgenden Leistungen beinhaltet haben:
— Software-Tests auf verschiedenen Testebenen (funktionale und nicht funktionale Tests),
— Durchführung des End-to-End-Testprozesses durch die verschiedenen Iterationen,
— Erstellung repräsentativer Testdaten,
— Durchführung der wesentlichen Prozesse und Aufgaben im Rahmen eines Tests unter Beachtung der einschlägigen Standards, insbesondere [ISO 29119, IEEE 829, IEEE 1008, BS 7925] und [ITIL],
— es sind verschiedene Techniken der Testautomatisierung angewendet und eingesetzt worden,
— Umgang mit der ISTQB Terminologie,
— Software-Tests durch Bestehen entsprechender Zertifikatsprüfungen.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese darin enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Technische Fachkräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Technischen Fachkräfte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 207 „Technische Fachkräfte“ zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Referenzprojekte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 „Referenzprojekte“ zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Servicevertrags geschlossen. Der EVB-IT Servicevertrag ist im Entwurf in Anlage 905 enthalten. Nach Abschluss der Dialogphase wird dieser Entwurf vom Auftraggeber überarbeitet und gegebenenfalls durch weitere Anlagen ergänzt.
2. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des Teilnahmeantrags schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft haben darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243 „TVgG NRW“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 „Unterauftragsvergabe“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8D4HM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.