FE 04.0333/2021/BRB Zeitliche Entwicklung der akustischen Eigenschaften von Walzasphaltdeckschichten unter Verkehrsbelastung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 04.0333/2021/BRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0333/2021/BRB Zeitliche Entwicklung der akustischen Eigenschaften von Walzasphaltdeckschichten unter Verkehrsbelastung
FE 04.0333/2021/BRB Zeitliche Entwicklung der akustischen Eigenschaften von Walzasphaltdeckschichten unter Verkehrsbelastung.
Im Rahmen der Lärmvorsorge besteht gemäß dem 16. Bundesimmissionsschutzgesetz ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz. Mit der Absenkung der Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen unterstrich das BMVI, dass die Lärmreduzierung ein zentrales Thema unserer Gesellschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist. Die akustischen Eigenschaften von Fahrbahndeckschichten können hier einen wesentlichen Beitrag des Straßenverkehrs zum Umweltschutz liefern.
Entscheidend dabei ist, dass die Reduzierung des Reifen-Fahrbahn-Geräusches nicht nur im Neuzustand erreicht wird, sondern auch nach mehreren Jahren unter Verkehrsbelastung und Witterungseinflüssen noch vorhanden ist. In den letzten Jahren wurden vermehrt Messungen des Schalldruckpegels im Nahfeld von Straßenoberflächen durchgeführt, die belegen, dass die Geräuschreduzierung verschiedener Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt nach einigen Jahren unter Verkehr gegenüber dem Neuzustand nachlässt.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, die primär verantwortlichen Einflüsse, die zum Verlust der geräuschmindernden Wirkung von Fahrbahnoberflächen führen, aufzuzeigen sowie die Effekte im Detail an spezifischen Messstellen über einen definierten Zeitraum zu analysieren.
Das Vorhaben soll sich auf eine gezielte Auswahl von Fahrbahnoberflächen aus Walzasphalt konzentrieren, die dem bisherigen Wissensstand folgend ausschließlich über ihre Textur wirken. Durch das grundlegende Verständnis der mechanischen Veränderungsprozesse, die für die Dauerhaftigkeit der akustischen Wirksamkeit verantwortlich sind, können die Erkenntnisse ggf. auch auf andere, hier nicht untersuchte Bauweisen übertragen werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von CPX-Messungen gemäß ISO 11819-2 und von SPB-Messungen gemäß DIN EN 11819-1, nachzuweisen durch formlose Eigenerklärung 1 notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes, nachzuweisen durch Eigenerklärung 2 über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung) (siehe Vergabeunterlage 4 a).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber / Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.