Wäschereidienstleistungen, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2021-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereidienstleistungen, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Wäscherei- und Reinigungsdienstleistungen inkl. Abhol- und Rücklieferservice für dienstlich gestellte Bekleidung der Bundeswehr für den Standort Bundeswehrkrankenhaus Koblenz im Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
Bundeswehrkrankenhaus Koblenz
56072 Koblenz
Bündel- und Postenwäsche für den Standort Bundeswehrkrankenhaus Koblenz als Bedarfsdeckung nach Einstellung des Betriebs der hauseigenen Wäscherei, jährliche Aufwandsschätzung siehe Anlage 1.
Zweimalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
1c) Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen);
1d) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB und
1e) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer
Weiter siehe Sonstige Informationen
2a) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate)
2b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
2c) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
(Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe Sonstige Informationen
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten;
3b) Vorlage Kooperationsvereinbarung mit 1 geeigneten Kooperationspartner zur Sicherstellung der Versorgung gem. Ziff. 5 Anlage 2 Leistungsbeschreibung. Kooperationspartner müssen die Forderungen gem. Anlage 2 Leistungsbeschreibung erfüllen (Nachweise
u. entsprechende Bestätigungen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen);
3c) Verbindliche Eigenerklärung des Kooperationspartners und/oder den Nachweis einer Weisungsmöglichkeit oder sonstigen direkten Einflussnahme des Bieters auf den Kooperationspartner oder den Zugriff auf weitere Betriebe;
3d) Qualitätsmanagementsystem, gültige Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 (o. gleichwertig) u. DIN EN 13485-2012 (o. vergleichbar)
3e) Nachweis über den Einsatz eines Mitarbeiters als geprüfter Desinfektor bzw. / und Hygienebeauftragten (Fortbildungsnachweis, nicht älter als 3 Jahre)
3f) Zertifizierung nach RAL-GZ 992/1, 992/2, 992/3 u. 992/4 (o. gleichwertig, gültig bei Ablauf der Bewerbungsfrist)
3g) Abgabe der Leistung, welche von Nachunternehmern erbracht werden soll
3h) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren;
3i) Qualitätsmanagementsystem des Nachunternehmers, gültige Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 (o. gleichwertig) u. DIN EN 13485-2012 (o. vergleichbar)
3j) Nachweis über den Einsatz eines Mitarbeiters als geprüfter Desinfektor bzw. / und Hygienebeauftragten (Fortbildungsnachweis, nicht älter als 3 Jahre),
3k) Zertifizierung nach RAL-GZ 992/1, 992/2, 992/3 u. 992/4 (o. gleichwertig, gültig bei Ablauf der Bewerbungsfrist)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Information zu III. 1.1, 1.2, 1.3: Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist (kurzfristig 1-2 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.