Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen — B 63 n OU Hamm Südabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 5548/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen — B 63 n OU Hamm Südabschnitt
Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung vom 13.3.2019 wurden sämtliche Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung an die Stadt Hamm übertragen. Die beabsichtigte neue Trasse beginnt an der L 665 in der Gemeinde Bönen im Kreis Unna. Sie führt entlang der DB-Strecke Dortmund-Hamm ins Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hamm und endet dort vor dem Datteln-Hamm-Kanal an der L 664 (Hafenstraße). Die geplante Straße dient dem überörtlichen Verkehr und wird auf der gesamten Länge als freie Strecke geplant. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme ist unter der Projektnummer B63-G20-NW im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dort als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Die gesamte Maßnahme wurde 2003 linienbestimmt und gliedert sich in 2 Teilprojekte (Süd- und Nordabschnitt). Der Südabschnitt (von L 665 bis ca. K 35n) wurde 2006 überarbeitet und neu abgestimmt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie eines Artenschutzbeitrags und Faunistischer Kartierungen für den ca. 5 km langen Südabschnitt der Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
Hamm
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI, die Erstellung eines Artenschutzbeitrags sowie faunistische Leistungen für den Südabschnitt der geplanten neuen OU Hamm im Zuge der B 63 (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4 dieser Bekanntmachung.
In diesem Südabschnitt wird die linienbestimmte Streckenführung beibehalten. Eine Ermittlung Konfliktarmer Korridore ist daher nicht erforderlich. Eine Gegenüberstellung von Planungsvarianten beschränkt sich dabei auf die Ausbildung von Knotenpunkten oder die Höhenlage der geplanten Straße. Für die bestimmte Strecke ist eine Umweltverträglichkeitsstudie nach derzeitigem Stand der Regelwerke zu erarbeiten.
Durch die Linienbestimmungsverfahren liegen aus den Jahren 1995 und 2006 2 Umweltverträglichkeitsstudien vor. Die UVS von 1995 betrachtet im Südabschnitt Varianten für den Anschluss an die ehemalige Bundesstraße B 61 (heute Landesstraße L 664). Die UVS von 2006 untersuchte Varianten eines Anschlusses statt an die L 664 an die Landesstraße L 665 in Bönen-Nordbögge. Die Kombination der in beiden Studien ermittelten Vorzugsvarianten entspricht der durch das BMV bestimmten aktuellen Linie.
Für den Bereich des Wiescherbachs westlich der geplanten Trasse liegen durch die Planungen zur K 35 n erste Faunistische Untersuchungen aus dem Jahr 2010 vor. Der Lippeverband plant in diesem Bereich eine Renaturierung des Wiescherbaches.
Auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und den durchzuführenden Faunistischen Untersuchungen ist eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie nach Maßgabe des MUVS und der Musterkarten UVS (BMVI) zu erstellen. Des Weiteren sind Faunistische Untersuchungen durchzuführen und der Artenschutzbeitrag zu erarbeiten. Für den Südabschnitt wurde aktuell eine Faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Die Faunistischen Untersuchungen sind hierauf aufbauend durchzuführen.
Die Größe des Untersuchungsraums beträgt ca. 336 ha.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD1PE.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland