Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung für 46,9 km Strecke, 56 Brücken, 14,8 km Stützwände, 36,3 km Schallschutzwände.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung.
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
Bisherige Änderungen: Nachträge 1,2,5-10,13,14,15,16,19,21-27
Hier vorliegende Veränderung: Fachtechnische Bohrüberwachung (PFA 3.2, PFA 3.2a), NT28
Erforderliche zusätzliche Leistungen: Durch neue Baugrunderkundungspunkte sind weitere Überwachungstätigkeiten notwendig, um die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: Der beauftragte AN ist mit der Örtlichkeit und allen mitwirkenden Firmen sowie deren Arbeitsabläufen vertraut, sodass Synergieeffekte durch eine Vergabe an einen anderen AN verloren gehen. Sowohl das zeitliche Kriterium als auch die Synergieeffekte haben wirtschaftliche Nachteile zur Folge. Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden: Die angemeldeten Sperrpausen können nur eingehalten werden, wenn die Betreuung weiterhin durch den AN durchgeführt wird. Ein Ausfall dieser Sperrpausen hat weitreichende Konsequenzen, da Ersatzsperrpausen erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Dies hat zur Folge, dass das Baugrundgutachten verspätet erstellt wird und der Planungsfortschritt maßgeblich zeitlic