Bewachung Liegenschaft Heinemannstraße Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: Z15-AB21013
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung Liegenschaft Heinemannstraße Bonn
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten- und Sicherheitsdienste) entsprechend dem Bedarf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen gemäß der Leistungsbeschreibung.
Heinemannstraße
53175 Bonn
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten- und Sicherheitsdienste) entsprechend dem Bedarf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen gemäß der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der zu beschaffenden Dienstleistung handelt es sich um die Vergabe einer besonderen Dienstleistung gemäß Anhang XIV zur Richtlinie 2014/24/EU. Die Beschaffung wird in einem offenen Verfahren gemäß § 15 VgV durchgeführt. Die Angebotsfrist soll – abweichend von § 15 (2) VgV (35 Tage) – 26 Tage betragen. Diese Frist ist angemessen gemäß § 20 (1) VgV und daher gemäß § 65 (3) VgVzulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung Liegenschaft Heinemannstraße Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eingang der Rechnung als elektronische Rechnung über die Rechnungseingangsplattform des Bundes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 (3) Satz 1 Nr. 4 GWB spätetsens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]