Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), München (MUC), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) und Hamburg (HAM)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Ort: München
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dus.com
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dus.com
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dus.com
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), München (MUC), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) und Hamburg (HAM)
Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 1.10.2021 bis einschließlich 30.9.2022 mit 4 Mal 1 Jahr optionaler Verlängerung.
Die Mengenangaben für jedes einzelne Los sind als Schätzwerte zu verstehen, da sie auf Verbrauchswerten der Vergangenheit basieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit je einem Wirtschaftsteilnehmer je Los, so dass esinsgesamt für die verschiedenen Lose ggf. auch verschiedene Auftragnehmer geben könnte.
Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart(STR), Karlsruhe/ Baden-Baden (FKB) und Hamburg (HAM).
Flughafen DUS, STR, FKB, HAM
Lieferung von ca. 3 060 t flüssigem Enteisungsmittel je Saison auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) mit mindestens 50 % Wirkstoffanteil, zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 2, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel „Pergrip Run KF“ der Fa. Perstorp.
Davon entfallen ca.
— 1 500 t auf den Flughafen Düsseldorf (DUS),
— 700 t auf den Flughafen Stuttgart (STR),
— 200 t auf den Baden Airpark (FKB) und,
— 660 t auf den Flughafen Hamburg (HAM).
Der Rahmenvertrag kann optional 4 Mal für je 1 Jahr, d. h. für die Zeiträume 1.10.2022-30.9.2023 und 1.10.2023 – 30.9.2024 und 1.10.2024 bis 30.9.2025 und 1.10.2025 bis 30.9.2026 durch den Auftraggeber verlängert werden. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine Preisgleitklausel für die weiteren Jahre angeboten wird.
Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Stuttgart (STR) und Hamburg (HAM)
Flughafen STR, HAM
Lieferung von ca. 430 t gekörntem Enteisungsmittel je Saison auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel „Pergrip Run NF“ der Fa. Perstorp.
Davon entfallen ca.:
— 300 t auf den Flughafen Stuttgart (STR) und,
— 130 t auf den Flughafen Hamburg (HAM).
Der Rahmenvertrag kann optional 4 Mal für je 1 Jahr, d. h. für die Zeiträume 1.10.2022-30.09.2023 und 1.10.2023 30.9.2024 und 1.10.2024 bis 30.9.2025 und 1.10.2025 bis 30.9.2026 durch den Auftraggeber verlängert werden. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine Preisgleitklausel für die weiteren Jahre angeboten wird.
Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen am Flughafen München (MUC).
Flughafen München
Lieferung von ca. 2 800 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 4, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel “Pergrip Run KF“ der Fa. Perstorp.
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur freigegebene Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU.
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien).
Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen.
Den Antrag auf (Erst-)Zulassung eines neuen Enteisungsmittels kann ausschließlich der Auftraggeber beim LAS stellen.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
1. ein formloses Schreiben des Bewerbers/Bieters auf Zulassungsbeantragung (z. B. per E-Mail), welcher dem Auftraggeber rechtzeitig zugeht,
2. eine Probe des zuzulassenden Enteisungsmittels inkl. technischem Datenblatt und 3.), dass die Wirksamkeit des Flächenenteisungsmittels durch den Auftraggeber unter Realbedingungen in der Wintersaison getestet werden kann.
Erst nach Feststellung eines positiven Testergebnisses wird der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung beim LAS stellen können.
Das bedeutet, dass ein (noch) nicht zugelassenes Flächenenteisungsmittel – bedingt durch den Wirksamkeitstest - lediglich für einen, der aktuellen Ausschreibung nachgelagerten Zeitraum berücksichtigt/angeboten werden kann.
Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt.
Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen (siehe hierzu Ziffer III 1.3 Eignungskriterien).
Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Der Rahmenvertrag kann optional 4 Mal für je 1 Jahr, d. h. für die Zeiträume 1.10.2022-30.9.2023 und 1.10.2023-30.9.2024 und 1.10.2024 bis 30.9.2025 und 01.10.2025 bis 30.9.2026 durch den Auftraggeber verlängert werden. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine Preisgleitklausel für die weiteren Jahre angeboten wird.
Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen am Flughafen München (MUC).
Flughafen München
Lieferung von ca. 300 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), vom BayrischenLandesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 3, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel “Pergrip Run NF“ der Fa. Perstorp.
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur freigegebene Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU.
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen.
Den Antrag auf (Erst-)Zulassung eines neuen Enteisungsmittels kann ausschließlich der Auftraggeber beim LAS stellen.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
1. ein formloses Schreiben des Bewerbers/Bieters auf Zulassungsbeantragung (z. B. per E-Mail), welcher dem Auftraggeber rechtzeitig zugeht,
2. eine Probe des zuzulassenden Enteisungsmittels inkl. technischem Datenblatt und 3.), dass die Wirksamkeit des Flächenenteisungsmittels durch den Auftraggeber unter Realbedingungen in der Wintersaison getestet werden kann.
Erst nach Feststellung eines positiven Testergebnisses wird der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung beim LAS stellen können.
Das bedeutet, dass ein (noch) nicht zugelassenes Flächenenteisungsmittel – bedingt durch den Wirksamkeitstest - lediglich für einen, der aktuellen Ausschreibung nachgelagerten Zeitraum berücksichtigt/angeboten werden kann.
Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt.
Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung.
Der Rahmenvertrag kann optional 4 Mal für je 1 Jahr, d. h. für die Zeiträume 1.10.2022-30.9.2023 und 1.10.2023-30.9.2024 und 1.10.2024 bis 30.9.2025 und 01.10.2025 bis 30.9.2026 durch den Auftraggeber verlängert werden. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine Preisgleitklausel für die weiteren Jahre angeboten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (Euro, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens,
b) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements,beispielsweise Zertifizierungen,
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzaufträgen aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jeden Referenzauftrag:
— Name und Adresse des Auftraggebers — Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages.
Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, hier Typ der gelieferten Enteisungsmittel mit Angabe der Hauptbestandteile, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung, Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme, d. h. Liefermengen pro Saison sowie Gesamtauftragsmenge, gegliedert nach Typ der gelieferten Enteisungsmittel,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Auf die besonderen Eignungsanforderungen für das Los Nr. 3 und Los Nr. 4 des Flughafens München wird verwiesen.
Erst mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweis der Lieferfähigkeit, d. h. Nachweis der Freigabe des Flächenenteisungsmittels am Flughafen München bzw. Bestätigung des LfU, dass die vorgelegte Rezeptur eines bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der Rezeptur eines bereits zugelassenen Enteisungsmittels übereinstimmt.
Die Bestätigung seitens des LfU, dass das anzubietende Flächenenteisungsmittel die Zulassung für den Flughanfen München erhält bzw., dass bei einem bereits zugelassenen Flächenenteisungsmittel die gleiche Rezeptur vorliegt, soll mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit Abgabe des letzten verbindlichen Angebots eingereicht werden.
Wir weisen explizit darauf hin, dass ebenso eine reine Namensänderung am Produkt zu einem erneuten Freigabeprozess bei der zuständigen Behörde führt und nachzuweisen ist, dass das Produkt selbst in der Rezeptur keine Änderung gefunden hat.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zukorrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgeinhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie das jenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) D. Auftraggeber ist ausschl. Sektorenauftraggeber nach §100 Abs. 1 Nr.2 GWB Gemeinsame Ausschreibung:
Auftraggeber im vorl. Vergabeverfahren sind: Flughafen Düsseldorf GmbH, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden-Airpark GmbH, Flughafen Hamburg GmbH u. Flughafen München GmbH.
D. v. g. Auftraggeber werden im Vergabeverfahren v. d. Flughafen Düsseldorf GmbH vertreten. Nicht v. d.Vertretung umfasst sind behördl. od. gerichtl. Verfahren.
Zur Vereinfachung werden d. v. g. Auftraggeber in d. Bekanntmachung nur als „AG“ bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorl. Vergabeverfahren:
D. unter Ziff.III.1.1) b.Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft (BG) f.jedes Mitglied d. BG vorzulegen.
Beabsichtigt d. Bewerber od. ein Mitglied einer BG, sich zum Nachw. d. wirtschaftl. u. finanziellen od. techn.u. berufl. Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind d. unt. Ziff.III.1.2) b.III.1.3) benannten Unterlagen f. d. anderen Unternehmen insow. vorzulegen, als d. Bezugnahme auf d. Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat d. Bewerber mit dem Teilnahmeantrag (TNA) d.Verpflichtungserkl. d. anderen Unternehmen vorzulegen, n. deren Inhalt d. rechtl. u. tatsächl. abgesicherte Verfügbarkeit üb. d. entspr. Ressourcen d. Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens i. Hinblick auf d. wirtschaftl. od. finanzielle Leistungsfähigk. ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit d. Bewerber im Auftragsfallgemeinsam f. d. Auftragsdurchführung entspr. d. Umfang d. Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt d.Bewerber, i. Hinblick auf vorzulegende Nachw. f. d. erforderl. berufl. Leistungsfähigk. wie Ausbildungs- od. Befähigungsnachw. od. d. einschlägige berufl. Erfahrung (Referenzen) d. Kapazitäten andererUnternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es d. Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, f. d. diese Kapazitäten benötigt werden.
c) D. TNAs sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung
d) D. AG hat f. d. Einreichung d. TNAs einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist f. d. Einreichung d. TNAs zu verwenden.
e) Erläuterung zum Ablauf d. Verhandlungsverfahrens:
aa) D. AG behält sich vor, d. nach Ziff.I.3 veröffentl. informatorischen Vergabeunterl. anzupassen u. d. ausgew.Bewerbern eine überarbeitete Fassung d. Vergabeunterl., insbes. d. Leistungsbeschr. zur Verfügung zu stellen.
bb) D. AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, d. Auftrag auf d. Grundlage d. Erstangebote zu vergeben,ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) D. in d. Bekanntmachung enth. Zeitangaben stehen unt. d. Vorbehalt d. Anpassung u. Aktualisierung f. d. ges. Ablauf d. Vergabeverfahrens.
g) Fragen v. interessierten Unternehmen müssen b. spätestens 23.4.21 elektronisch über die Funktion „Bieterkommunikation“ der Vergabeplattform gem. Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren hochgeladen werden.
h) D. AG behält sich vor, bei Unterschreitung d. Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen d. vorl.Vergabeverfahren einzustellen. D. AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung d. Mindestzahlt v. 3 wertungsfähigen Angeboten d. vorl. Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte f. jedes Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland