EGU — Marktraumumstellung Erdgas — Technisches Projektmanagement_AzA Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-02 WWN
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ww-netz.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lage
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32791
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-lage.de
Abschnitt II: Gegenstand
EGU — Marktraumumstellung Erdgas — Technisches Projektmanagement_AzA
EGU — Marktraumumstellung Erdgas — Technisches Projektmanagement
Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) plant gemeinsam mit der Stadtwerke Lage GmbH (SWL) die Anpassung sämtlicher Gasgeräte in ihren Gasversorgungsgebieten von Erdgas L (low calorific gas) auf Erdgas H (high calorific gas). Die Erdgasumstellung in den Netzgebieten der Westfalen Weser Netz GmbH und der Stadtwerke Lage GmbH sind als 2 eigenständige Projekte zu betrachten.
Es handelt sich im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) insgesamt um etwa 69.084 Marktlokationen, davon sind 214 RLM-Kunden mit einem Faktor von 1,2 mit ca. 82.901 Geräten mit voraussichtlich ca. 5 externen Schaltterminen am 05.2023, 10.2024, 07.2025 und vorraussichtlich im Zeitraum März-August 2026. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schalttermine noch nicht abschließend mit den Fernleitungsnetzbetreibern abgestimmt sind. Dies gilt insbesondere für das Jahr 2026.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Lage GmbH handelt es sich um etwa 6.974 Marktlokationen davon sind 8 RLM-Kunden mit einem Faktor von 1,2 mit ca. 8.369 Geräten mit voraussichtlich 1 externem Schalttermine vorraussichtlich im Zeitraum März-Juni 2026. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schalttermine noch nicht abschließend mit den Fernleitungsnetzbetreibern abgestimmt sind. Dies gilt insbesondere für das Jahr 2026.
Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke.
Technisches Projektmanagement Westfalen Weser Netz GmbH (WWN)
Netzgebiet Westfalen Weser Netz GmbH
Zum technischen Projektmanagement gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Anpassung notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung, Koordination und Disposition aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden. Die Durchführung der Anpassungen und die Qualitätssicherung sind nicht Leistungsgegenstand.
Technisches Projektmanagement Stadtwerke Lage GmbH (SWL)
Netzgebiet Stadtwerke Lage GmbH
Zum technischen Projektmanagement gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Anpassung notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung, Koordination und Disposition aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden. Die Durchführung der Anpassungen und die Qualitätssicherung sind nicht Leistungsgegenstand.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technisches Projektmanagement Erdgasumstellung WWN/SWL
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9EDV6S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)