Museum „Alte Post“; Fensterarbeiten Mittelhaus und Hinterhaus Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2021-4847
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Museum „Alte Post“; Fensterarbeiten Mittelhaus und Hinterhaus
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Teilsanierung des Museums „Alte Post“ in Mülheim an der Ruhr. Die Ausführung der Fensterarbeiten Mittelhaus und Hinterhaus sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Teilsanierung des Museums „Alte Post“ in Mülheim an der Ruhr. Die Ausführung der Fensterarbeiten Mittelhaus und Hinterhaus sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
— Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggbers einzureichen:
— Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. „Bescheinigung in Steuersachen“,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235),
— den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Frankfurt oder durch Vorlage des RALGütezeichen Holzfenster erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür zugelassenes Institut bestätigen, dass das System und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen Konstruktion geprüft und freigegeben ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Fensterkonstruktion nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mech. Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion) vorgenommen wurde,
— eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit dem CE-Zeichen für Fenster in EN 14351-1 gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RALGütezeichens Holzfenster erbracht. Die vom Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der Angebotsabgabe zu benennen,
— den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung geforderten wärmetechnischen Werte erfüllt werden. Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Vorgaben der EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen,
— sollten Nachunternehmer eingeplant werden, sind diese zu benennen sowie welche Arbeiten durch den jeweiligen Nachunternehmer ausgeführt werden
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggbers einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236,
— 3 Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
—— Ansprechpartner,
—— Art der ausgeführten Leistung,
—— Auftragssumme,
—— Ausführungszeitraum,
—— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
—— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
—— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
—— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
—— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
—— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (akzeptierte Dateiformate: pdf, x84, d84, p84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
— „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr,
— Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor,
— Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird,
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235),
— den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Frankfurt oder durch Vorlage des RALGütezeichen Holzfenster erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür zugelassenes Institut bestätigen, dass das System und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen Konstruktion geprüft und freigegeben ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Fensterkonstruktion nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mech. Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion) vorgenommen wurde,
— Eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit dem CE-Zeichen für Fenster in EN 14351-1 gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RALGütezeichens Holzfenster erbracht. Die vom Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der An vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
— Formblätter 221 bzw. 222, ggf. Formblatt 223. Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet,
— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz.
der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/235235) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.